Kettenarbeitsvertrag / Kettenbefristung

Mehrere befristete Verträge hintereinander sind so genannte Kettenbefristungen. Wird hier aus unterschiedlichen sachlichen Gründen befristet, ist dies rechtlich kein Problem. Ohne sachlichen Grund darf aber nur bis zu einer Höchstdauer von 24 Monaten befristet werden. Bei Überschreiten der 24 Monate entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, was für den Arbeitnehmer natürlich von Vorteil sein kann.