Kleinbetrieb

Im Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Schwellenwerte. Erreicht ein Arbeitgeber eine bestimmte Beschäftigungszahl nicht, ist er ein Kleinbetrieb, was zur Folge hat, dass einzelne Rechte und Pflichten des Arbeitsrechts nicht anwendbar sind. So gilt das Kündigungsschutzgesetz erst ab mehr als zehn Beschäftigten.