Kündigung – personenbedingte (krankheitsbedingte)

Eine personenbedingte Kündigung erhält der Arbeitnehmer dann, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsgrund an die Merkmale in der Person des Arbeitnehmers knüpft. Der häufigste Fall ist die krankheitsbedingte Kündigung. Ist ein Arbeitnehmer so lange oder so häufig arbeitsunfähig, dass dem Arbeitgeber ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht, kann der AG die personenbedingte Kündigung aussprechen. Wichtig: Die krankheitsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber geprüft hat, ob eine leidensgerechte Beschäftigung möglich ist und eine negative Gesundheitsprognose vorliegt.