Kündigung – verhaltensbedingte

Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann ihm verhaltensbedingt gekündigt werden. Möglich ist eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Zuspätkommens, Bummelei, Diebstahls oder auch Tätlichkeiten. Voraussetzung ist aber in der Regel eine vorausgegangene Abmahnung.