Eine Massentlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber in kurzer Zeit einen Großteil seiner Mitarbeiter entlassen möchte. Er muss dabei § 17 des Kündigungsschutzgesetzes beachten und der Agentur für Arbeit die Massenentlassung vor Ausspruch der Kündigung anzeigen. Zahlenmäßig liegt eine Massenentlassung…
Mehr lesenMitarbeiterführung ist die „Anleitung“ der Mitarbeiter durch den Vorgesetzten. Diese kann autoritär oder freundschaftlich sein – oder auch eine Mischung aus beidem.
Mehr lesenHier geht es um die Überwachung von Arbeitnehmern: Wird genug geleistet, wird gestohlen …? Der Arbeitgeber muss hier immer das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ausreichend beachten und auch den Betriebsrat beteiligen.
Mehr lesenBei der Reglung einzelner Sachverhalte, etwa personeller Einzelmaßnahmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen. Der Betriebsrat kann sogar regelnd mitwirken. Oberbegriff dieser Beteiligungsverfahren ist Mitbestimmung.
Mehr lesenWird ein Arbeitnehmer von Kollegen oder Vorgesetzten dauerhaft und regelmäßig schikaniert, blamiert oder angegriffen, liegt Mobbing vor. Mobbing ist immer zielgerichtet. Der Kollege soll „fertig gemacht werden“. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Er muss den Kollegen schützen, die Mobber abmahnen…
Mehr lesenAb sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach dürfen (werdende) Mütter nicht mehr gegen ihren Willen beschäftigt werden. In den 8 Wochen nachher auch nicht, wenn sie es wollen. Es besteht ein Beschäftigungsverbot zum Schutz von Mutter…
Mehr lesenDies ist das Regelwerk zum Schutz Schwangerer und junger Mütter. Hier sind folgende Punkte geregelt: wann Schwangere arbeiten dürfen wann Schwangere nicht arbeiten dürfen welche Aufgaben Schwangere noch ausführen dürfen die Höhe des Mutterschaftsgeldes der besondere Kündigungsschutz nach § 9…
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