Nebenbeschäftigung / Nebentätigkeit

Ein Arbeitgeber kann die Nebenbeschäftigung nicht grundsätzlich verbieten, sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer in direkte Konkurrenz zu ihm treten würde, gegen einen Tarifvertrag verstößt oder gegen andere Gesetze. Zu beachten ist auch, dass sich der Arbeitnehmer auf alle Fälle in den Grenzen des ArbZG bewegen muss.