Personalakte

In dieser Akte sammelt der Arbeitgeber alle für das Arbeitsverhältnis relevanten Daten und Unterlagen des Arbeitnehmers – etwa den Arbeitsvertrag, die Bewerbungsunterlagen, die Arbeitspapiere, aber auch Abmahnungen … Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Einsicht in die Personalakte, er kann zur Einsichtnahme auch ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass der Arbeitgeber besonders sensible Daten (etwa Krankheitsatteste) gesondert verwahrt. Der Arbeitgeber muss den Kreis der Zugangsberechtigten zur Personalakte so klein wie möglich halten.