Referenzen

Arbeitgeber können Zeugnisse ausstellen, sie können aber auch auf Nachfrage des potenziellen neuen Arbeitgebers Auskunft über die Qualität des Arbeitnehmers geben (= Referenzen). Wichtig: Bewirbt sich ein Arbeitnehmer aus dem laufenden Arbeitsverhältnis heraus, muss der neue Arbeitgeber die Erlaubnis des Bewerbers für die Einholung von Referenzen einholen.