Freie Mitarbeiter sind selbstständige Unternehmer. Stellt sich aber heraus, dass die Freien doch wie Arbeitnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen, werden sie als scheinselbstständig betrachtet. Entscheidend ist das gelebte Arbeitsverhältnis, nicht der Vertrag oder die Bezeichnung.
Mehr lesenSiehe Behinderung. Die Schwere der Behinderung wird in Graden gemessen (GdB). Wer einen GdB von 50 oder mehr hat, ist schwerbehindert. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zusatzurlaub, das Recht Überstunden zu verweigern und besonderen Kündigungsschutz.
Mehr lesenWird durch ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten eine Person in ihrer Würde verletzt, spricht man von sexueller Belästigung. Blöde Sprüche reichen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Arbeitnehmer vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierungshandlung nach §…
Mehr lesenJeder Arbeitnehmer hat einen bestimmten Urlaubsanspruch, den Erholungsurlaub. Urlaub aus einem anderen Grund, zu einem anderen Zweck, ist Sonderurlaub, wie beispielsweise für ein Studium, zur Pflege kranker eigener Kinder…
Mehr lesenBei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmer herausfiltern, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. Der Arbeitgeber muss die Auswahl unter allen austauschbaren Arbeitnehmern treffen. Abwägungskriterien sind Behinderung, Unterhaltspflichten, Lebensalter und Betriebszugehörigkeit.
Mehr lesenDie Suspendierung (Freistellung des Arbeitnehmers) ist eine Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses. Entweder handelt es sich hier um eine Aufhebung, die in beiderseitigem Einverständis erfolgt oder um eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers. Bei der Suspendierung wird der Arbeitnehmer zweitweise oder dauerhaft von…
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