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26.08.2015Schadensersatz

Schadensersatz ist ein Ausgleich für einen verursachten Schaden.

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Freie Mitarbeiter sind selbstständige Unternehmer. Stellt sich aber heraus, dass die Freien doch wie Arbeitnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen, werden sie als scheinselbstständig betrachtet. Entscheidend ist das gelebte Arbeitsverhältnis, nicht der Vertrag oder die Bezeichnung.

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Siehe Behinderung. Die Schwere der Behinderung wird in Graden gemessen (GdB). Wer einen GdB von 50 oder mehr hat, ist schwerbehindert. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zusatzurlaub, das Recht Überstunden zu verweigern und besonderen Kündigungsschutz.

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Wird durch ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten eine Person in ihrer Würde verletzt, spricht man von sexueller Belästigung. Blöde Sprüche reichen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Arbeitnehmer vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierungshandlung nach §…

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26.08.2015Sonderurlaub

Jeder Arbeitnehmer hat einen bestimmten Urlaubsanspruch, den Erholungsurlaub. Urlaub aus einem anderen Grund, zu einem anderen Zweck, ist Sonderurlaub, wie beispielsweise für ein Studium, zur Pflege kranker eigener Kinder…

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26.08.2015Sozialauswahl

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmer herausfiltern, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. Der Arbeitgeber muss die  Auswahl unter allen austauschbaren Arbeitnehmern treffen. Abwägungskriterien sind Behinderung, Unterhaltspflichten, Lebensalter und Betriebszugehörigkeit.

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26.08.2015Suspendierung

Die Suspendierung (Freistellung des Arbeitnehmers) ist eine Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses. Entweder handelt es sich hier um eine Aufhebung, die in beiderseitigem Einverständis erfolgt oder um eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers. Bei der Suspendierung wird der Arbeitnehmer zweitweise oder dauerhaft von…

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