Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmer herausfiltern, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. Der Arbeitgeber muss die Auswahl unter allen austauschbaren Arbeitnehmern treffen. Abwägungskriterien sind Behinderung, Unterhaltspflichten, Lebensalter und Betriebszugehörigkeit.