Urlaubsabgeltung

Endet das Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitgeber noch offenen Urlaub in Geld abzugelten. Bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb bis zum 30.6. wird gezwölfelt, bei Ausscheiden danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Beispiel 1: Der Mitarbeiter hat 30 Arbeitstage Jahresurlaub und verlässt den Betrieb bzw. das Unternehmen am 30.4. Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch auf 4/12 x 30 Urlaubstage = 10 Urlaubstage. Hat er die noch nicht genommen, sind diese abzugelten.
Beispiel 2: Der Mitarbeiter verlässt am 31.8 das Unternehmen. Er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Was noch nicht genommen wurde, ist abzugelten.