Vor allem die Polizei, die Kommunen und die öffentliche Verwaltung ächzen unter den Flüchtlingsmassen. Weniger wegen der Menschen, die tagtäglich ankommen, sondern mehr wegen der Überstunden, die zur Erfassung, zum Transport, zur Bearbeitung der Anträge etc. notwendig sind. Sie wissen und kennen das. Die Situation ist so, dass Sie um diese Überstunden nicht herumkommen, ansonsten würde das ein wildes Chaos und den Zusammenbruch bedeuten. Sie müssen aber dafür angemessen entlohnt werden. Um das sicherzustellen, räumt Ihnen das Bundespersonalvertretungsgesetz bei der Arbeitszeit auch ein Mitbestimmungsrecht ein.
So viele Zuschläge gibt’s für Überstunden & Co.
Auch Überstunden werden im öffentlichen Dienst nicht umsonst geleistet. Wie viel Sie dafür und für sonstige Sonderschichten erhalten, regelt § 8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst: Neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Zeitzuschläge. Also Zuschläge auf die Zeit, die nicht im Rahmen der regulären Arbeitszeit liegt. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde:
Mehrarbeitszuschläge nach TVöD |
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Arbeitsform |
Zuschlag |
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Überstunden |
in den Entgeltgruppen 1 bis 9 = |
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Nachtarbeit |
20 % |
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Sonntagsarbeit |
25 % |
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Feiertagsarbeit |
Feiertagsarbeit ohne |
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Arbeit am 24.12. |
für Arbeit jeweils ab 6 Uhr = 35 |
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Arbeit an |
für Arbeit von 13 bis 21 Uhr, |
Fallen wegen der Eigenart der Arbeitsleistung mehrere Zuschlagsarten zusammen, wird ausschließlich der höchste Zuschlag gezahlt, es erfolgt keine Kumulierung.
Eine Ausnahme wird nur für den Überstunden- und Nachtarbeitszuschlag gemacht. Geld ist nicht alles. Wenn nichts mehr geht, wenn Sie total erschöpft sind, dann handeln Sie, wie ich es Ihnen im Beitrag in der Randspalte beschrieben habe.
Nehmen Sie sich Ihre Auszeit rechtzeitig, bevor Sie an Burnout leiden oder andere psychosomatische Krankheiten entwickeln. Das ist es schlicht nicht wert.