23.05.2017

Schulungen für neue Personalratsmitglieder?

Im Bund und in 7 Bundesländern wird dieses Jahr der Personalrat neu gewählt. Viele Personalräte werden dann das 1. Mal im Gremium sein. Da stellt sich natürlich die Frage, ob sie nicht erst mal eine Schulung „Grundzüge des Arbeitsrechts“ machen sollten bzw. eine Schulung zu den Basics, die Sie in Ihrem täglichen Personalratsleben benötigen werden.

Personalräte müssen über Grundkenntnisse im Arbeitsrecht verfügen, da sie sonst ihr Mandat nicht effektiv wahrnehmen können. Werden entsprechende Kenntnisse nicht in einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht vermittelt, muss der Dienstherr zwangsläufig eine Schulung zu den Grundkenntnissen im Arbeitsrecht finanzieren.

Also: Möchte eines Ihrer Mitglieder eine Schulung „Arbeitsrecht“ besuchen, dann prüfen Sie zunächst, ob dieses Mitglied schon eine Schulung besucht hat und, wenn ja, mit welchem Inhalt. Denn nur wenn diese Schulung das Thema „Arbeitsrecht“ nicht mitbehandelt hat, dann muss der Dienstherr Ihrem Personalratskollegen die Schulung „Arbeitsrecht“ finanzieren.

Tipp: Themenvielfalt: doppelt gemoppelt
Machen Sie sich das Leben nicht unnötig schwer. Suchen Sie sich nicht einfach nur eine Schulung zu den Grundkenntnissen im Arbeitsrecht, sondern eine Schulung, die sowohl Kenntnisse im Personalvertretungsrecht als auch Kenntnisse im Arbeitsrecht vermittelt. So schlagen Sie 2 Fliegen mit einer Klappe: Sie decken 2 Themen ab und auch Ihr Dienstherr wird die Schulung eher hinnehmen, wenn er „Personalvertretungsrecht“ hört.

Finden Sie keine Schulung, die beide Bereiche abdeckt, dann versuchen Sie, Ihrem Dienstherrn Ihren Wunsch so schmackhaft wie möglich machen. Gehen Sie dabei diplomatisch vor:

Legen Sie dar, dass das Mitglied neu im Personalrat ist, also „keine Ahnung hat“. Auch die anderen Mitglieder sind im Arbeitsrecht nicht so fit, dass sie ihm diese Kenntnisse im Arbeitsrecht vermitteln könnten.

Was steht in Ihrer Dienststelle demnächst an? Eine Dienstvereinbarung zum Thema Internetnutzung oder Überstunden? Oder muss der Datenschutz in der Dienststelle mal wieder unter die Lupe genommen werden? Hier wird ja eine entsprechende Vorbildung benötigt, die Ihr Kollege durch die Schulung erhalten könnte.

Ein neues Gremium wurde 2016 in den folgenden Bundesländern gewählt:
• Bayern
• Berlin
• Bremen
• Hessen
• Niedersachsen
• Nordrhein-Westfalen
• Sachsen
• auf Bundesebene.

Tipp
Entsendung richtig formulieren Haben Sie sich dann für einen Kollegen entschieden, der geschult werden muss, dann teilen Sie dies Ihrem Dienstherrn wie nebenstehend mit. Nehmen Sie meinen Formulierungsvorschlag als Basis, den Sie entsprechend den Gegebenheiten

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