05.02.2016

Stress, lass nach, oder: Burnout-Syndrom vermeiden

In der heutigen Arbeitswelt ist nichts mehr so, wie es einmal war. Beschäftigte müssen sich ständig fortbilden, mit dem neuesten Stand der Technik mithalten, immer adrett aussehen und nie erkranken. Selbst wer das schafft, kann sich nicht sicher sein, dass er am Abend seinen Arbeitsplatz vom Morgen noch hat. Dies alles führt zu einem immer größer werdenden Verdrängungswettbewerb und vor allen Dingen zu einem: Stress. So manch einer rackert sich ab, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten – bis er nicht mehr kann.

Dem Burnout entgegenwirken

Diesem Stress muss Ihre Dienststellenleitung entgegenwirken. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Den Arbeits- und Gesundheitsschutz muss sie aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen einhalten. Das ist unter anderem in § 618 Bürgerliches Gesetzbuch und §§ 1 bis 4 Arbeitsschutzgesetz oder § 1 Arbeitssicherheitsgesetz verankert.

Tipp: Ihre Dienststellenleitung wird hier erst einmal abwinken. Wer Stress hat, ist selbst schuld. Machen Sie als Personalrat ihr klar, wie wichtig das Thema ist. Wer zu sehr gestresst ist, wird arbeitsunfähig. Wer arbeitsunfähig wird, der kostet (Entgeltfortzahlung). Doch damit ist es noch lange nicht getan. Denn einen Burnout auszukurieren dauert, manchmal sogar länger als 6 Wochen im Kalenderjahr.

Wer aber länger als 6 Wochen im Kalenderjahr krank ist, hat Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Spätestens jetzt sollte Ihrer Dienststellenleitung klar sein, dass sie etwas tun muss.

 

Das können Sie als Personalrat gegen den Stress tun

  • Sie überwachen die Einhaltung der Gesetze: 
Sie haben eine allgemeine Überwachungspflicht zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und dürfen damit die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zugunsten Ihrer Kollegen überwachen. Sie haben zudem das Recht auf Unterrichtung und Einsicht in diesbezügliche Unterlagen Ihrer Dienststellenleitung. Verlangen Sie also ruhig, dass sie Ihnen alle Unterlagen über die zur Prävention getroffenen Maßnahmen vorlegt.
    Bedenken Sie: Sie haben sich dafür einzusetzen, dass diese Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in der Dienststelle sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgesetzt werden. Das können Sie aber nur, wenn Sie umfassend informiert werden. Sonst wissen Sie nicht, wo Sie ansetzen müssen.
    Werden Sie bei Beschwerden aktiv
Beschwert sich einer Ihrer Kollegen über Arbeitsschutzprobleme, ist es Ihre Aufgabe, tätig zu werden. Treten Sie an Ihre Dienststellenleitung heran, diskutieren Sie das Problem und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung.
  • Einhaltung des Arbeitsschutzes erzwingen: Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz können Sie sogar selbst die Initiative ergreifen, um Arbeitsschutzregelungen sicherzustellen. Sie können die in Ihrem Betrieb bestehenden Arbeitsschutzprobleme systematisch erfassen, nach Wichtigkeit sortieren und konkrete und geeignete Lösungsvorschläge erarbeiten. Sie haben auch das Recht, Ihre Dienststellenleitung zu Verhandlungen aufzufordern. Tut sie nichts, können Sie die Einigungsstelle anrufen.
  • Fordern Sie Begehungen und Gespräche: 
Außerdem haben Sie ein Recht auf Teilnahme an Betriebsbegehungen und Besprechungen mit Sicherheitsbeauftragten. Darüber hinaus können Sie auf Mitteilung und Überlassung von Anordnungen, Protokollen sowie Unfallanzeigen bestehen. Nehmen Sie dieses Recht unbedingt wahr. Denn nur so sehen Sie, wo in Sachen Arbeitsschutz noch was getan werden muss.
  • Konkrete Arbeitsplatzgestaltung durch Personalräte möglich: Ihre Dienststellenleitung muss Sie bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe und -umgebung unterrichten. Sie haben dabei ein Beratungsrecht. Außerdem dürfen Sie bei der Gestaltung dieser beiden Bereiche Einfluss nehmen. Ihre Dienststellenleitung muss Sie also über die Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen Räumen sowie über Änderungen von technischen Anlagen, Arbeitsabläufen oder Arbeitsplätzen informieren. Und dies rechtzeitig und umfassend!

Wichtig: Bei belastenden Änderungen des Arbeitsablaufs und der Arbeitsplatzumgebung haben Sie ein Mitbestimmungsrecht. Nutzen Sie dieses auch zum Wohle Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Widersprechen Sie auch einmal einer Maßnahme, wenn Sie meinen, dass diese nicht gesundheitsverträglich ist.
Diese Arbeitsbedingungen machen krank

Bei der Inanspruchnahme Ihrer Gestaltungsrechte sollten Sie vor allen Dingen auf die folgenden Hauptstressfaktoren achten:

  • hohe Verantwortung
  • hoher Zeitdruck
  • große Arbeitsmenge
  • hoher Perfektionsanspruch
  • ständiges Aufmerksamkeitserfordernis
  • hohes Arbeitstempo
  • Monotonie am Arbeitsplatz

Man liest immer so einfach: „Falsche Arbeitsbedingungen können krankmachen.“ Aber welche genau? Ich habe Ihnen auf der folgenden Seite die 5 Arbeitsbedingungen aufgelistet, die am krankheitsträchtigsten sind.

Gibt es in Ihrer Arbeit irgendetwas, von dem Sie das Gefühl haben, dass es Sie krank macht, dann versuchen Sie, dies genauer zu ergründen und in Worte zu fassen. Denn nur so kann Abhilfe geschaffen werden. Problem erkannt, Gefahr gebannt!

 

Überblick: Arbeitsbedingungen, die krank machen und Stress erzeugen

  • Arbeitsaufgaben und ihre Gestaltung (zu viel, zu viel in zu kurzer Zeit, nicht klar genug, zu monoton)
    Lösungsmöglichkeit konkrete Stellenbeschreibung, Rotationsverfahren falls möglich, Teamarbeit
  • Arbeitsmittel (Werkzeug veraltet oder mangelhaft)
    Lösung: Kontrolle, ob Inspektionen regelmäßig durchgeführt wurden, neue Arbeitsmittel verlangen
  • Arbeitsumgebung (Krach, Kälte, Schmutz)
    Lösung: auf Schallschutz achten, Pausen verlängern
  • Arbeitsorganisation (strenge Hierarchien)
    Lösung: Teamarbeit einführen
  • unmittelbare Arbeitsplatzgestaltung (keine Ergonomie)
    Lösung: Sicherheitsfachkraft für nächste Gefährdungsbeurteilung darauf hinweisen

Tipp: Hier lohnt sich eine Mitarbeiterbefragung. Nur so erfahren Sie von Ihren Kollegen konkret, wo der Schuh drückt und wo Abhilfe geschaffen werden muss. Wiederholen Sie die Befragung jedes Jahr.

Wichtig: Druck hat jeder von uns. Aber nicht jeder von uns wird dadurch gleich krank. Bedenken Sie immer, dass der eine härter im Nehmen ist als der andere. Schema F gibt es hier nicht.

 

Hier sollten Ihre Alarmglocken läuten

Die nachstehenden Anzeichen können auf eine angeschlagene Psyche hinweisen. Stellen Sie sie fest, dann suchen Sie umgehend das Gespräch mit dem Kollegen. Das ist ein erster Schritt. Machen Sie ihm deutlich, dass Sie gemeinsam etwas tun müssen!

  • Verändertes Arbeitsverhalten: Das Arbeitsverhalten eines Kollegen ändert sich. Er wird unzuverlässig, unpünktlich und vergisst Dinge. Seine Fehlerhäufigkeit nimmt zu oder er macht ungewöhnlich viele Überstunden.
  • Äußere Erscheinung des Mitarbeiters: Ihr Kollege vernachlässigt sich und seine äußere Erscheinung. Er kleidet sich unordentlich und wirkt ungepflegt.
  • Ansteigende Fehlzeiten: Brisant wird es, wenn sich die Fehlzeiten des Kollegen häufen. Ursache kann hier aber auch die Psyche sein. Insbesondere längere Ausfallzeiten können ein deutliches Indiz für eine psychische Erkrankung sein. 
Dienststellenleitung ist in der Pflicht
  • Qualifizierung ist wichtig
: Gut ausgebildete Mitarbeiter kommen besser mit Veränderungen klar. Mit einer gut geschulten Belegschaft wirkt Ihre Dienststellenleitung Überforderungen und Unsicherheiten der Mitarbeiter effektiv entgegen.
  • Präventionsprogramme anbieten: 
Stress als Hauptursache für psychosoziale Erkrankungen am Arbeitsplatz ist nicht nur ein individuelles Problem des einzelnen Mitarbeiters. Deshalb sollte Ihre Dienststellenleitung Stresspräventions- und Stressbewältigungsprogramme anbieten, wie zum Beispiel Autogenes Training.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
: Die Aufgabe des betrieblichen Gesundheitsmanagements besteht darin, eventuelle Problemsituationen zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Bewältigung zu überprüfen. Ziel sollte hier aber immer sein, dass präventive, also vorbeugende Maßnahmen gesucht werden.
  • Frühzeitige gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung: Im Idealfall sollte Ihre Dienststellenleitung so früh wie möglich dafür sorgen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekte gleich bei der Einführung neuer Arbeitssysteme berücksichtigt werden. Drängen Sie im Arbeitsschutzausschuss hierauf.

 

Stressvermeidung in 5 Schritten

Wie genau gehen Sie als Personalrat nun vor? Ich habe es Ihnen in den folgenden 5 Schritten beschrieben:

1. Schritt: Ermitteln Sie die Arbeitsbedingungen
Die Analyse der Arbeitsbedingungen ist der erste Schritt. Zu dieser Analyse gehören Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsbegehungen. Befragen Sie Ihre Kollegen, ob sie psychischen Stress haben. Achten Sie auch darauf, ob sich in bestimmten Abteilungen die Arbeitsausfälle häufen. Dies kann ein Hinweis auf eine Überlastung der Kollegen sein.

2. Schritt: Beurteilen Sie die konkrete Situation
Besteht Handlungsbedarf zur Veränderung psychisch belastender Einflüsse? Hier sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Dienstherrn und dem Amtsarzt handeln. Dieser tut sich bei der Feststellung sicherlich viel leichter. Beziehen Sie die betroffenen Kollegen mit ein. Denn sie sind schließlich tagtäglich mit den Stressfaktoren an ihrem Arbeitsplatz konfrontiert.

3. Schritt: Festlegen der Maßnahmen
Jetzt sollten Sie mit dem Amtsarzt und dem Dienstherrn die Maßnahmen zur Gestaltung neuer, geänderter Arbeitsbedingungen entwickeln und festlegen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass gar nichts unternommen wird.

4. Schritt: Umsetzung
Es reicht nicht, allein die Maßnahmen festzulegen. Achten Sie unbedingt darauf, dass sie tatsächlich auch umgesetzt werden. Fragen Sie hier von Zeit zu Zeit bei Ihren Kollegen nach, ob und was schon umgesetzt wurde. Wird gar nichts umgesetzt, gehen Sie sofort zum Dienstherrn und weisen Sie ihn darauf hin, dass er zum Arbeitsschutz verpflichtet ist und dass er bei Schritt 3 schließlich auch mitgewirkt hat.

5. Schritt: Nachkontrolle
Gerade bei Neuem ist eine Nachkontrolle Pflicht. Hat die Maßnahme den gewünschten Erfolg gebracht oder müssen Sie sich etwas anderes überlegen?
Gehen Sie es einfach an. Sie werden sehen, es lohnt sich! Denn Stress ist kein Spaß, sondern ein echter und gefährlicher Krankmacher! Nicht umsonst schlagen die Krankenkassen schon seit Längerem Alarm: Der Anteil der stressbedingten Krankheiten steigt und steigt. Hier muss was getan werden

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