30.05.2017

Hitlergruß führt zur Kündigung

Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt eine fristlose Kündigung – laut Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg ausdrücklich auch dann, wenn er von einem Mitarbeiter mit ausländischer Abstammung gezeigt wird (20.10.2016, Az. 12 Ca 348/15). Ende 2015 fand in einem Betrieb eine Betriebsversammlung statt. Auf dieser Versammlung kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem seit 7 Jahren dort beschäftigten Fahrer und dem Betriebsratsvorsitzenden. Kurze Zeit später traf der Fahrer erneut auf den Betriebsratsvorsitzenden, hob seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß und sagte: „Du bist ein Heil, du Nazi!“

Als der Arbeitgeber von dem Zwischenfall erfuhr, kündigte er das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats außerordentlich fristlos. Der Fahrer rechtfertigte sich damit, dass er gar nicht rechtsradikal sein könne, da er türkischer Abstammung sei.

Das ArbG Hamburg bestätigte die fristlose Kündigung. Der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Arms stellt einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Diese Geste ist ein nationalsozialistisches Kennzeichen, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss. Dies gelte umso mehr, wenn man noch die Aussage „Du bist ein Heil, du Nazi“ hinzuziehe, so die Richter. Hierdurch wurde der Betriebsratsvorsitzende grob beleidigt.

Auch die Einwendung des Fahrers, er sei türkischer Abstammung, änderte nichts an der Entscheidung des Gerichts. Die Frage der Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung, entgegneten die Richter.

Fazit: Dieses Urteil ist auf die öffentliche Verwaltung komplett übertragbar. Niemand muss sich eine solche Beleidigung gefallen lassen. Natürlich sind Sie als Personalrat bei solchen Geschehnissen in der Zwickmühle: Immerhin geht es um das Arbeitsverhältnis eines Kollegen. Trotzdem dürfen Sie ein solches Verhalten nicht akzeptieren. Damit öffnen Sie Tür und Tor für weitere vergleichbare Vorkommnisse.

 

Weitere Beiträge zu diesem Thema