10.04.2020

Mitbestimmungsrecht: Beförderungen in Elternzeit

Frage: Bei den Beamten in unserer Dienststelle stehen Beförderungen an. Unsere Dienststellenleitung hat bei der Auswahl eine Mitarbeiterin in Elternzeit völlig unberücksichtigt gelassen. Verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Haben wir nicht ein Mitbestimmungsrecht bei Beförderungen während der Elternzeitnbsp;

Maria Markatou: Der Meinung bin ich auch. Frauen kehren nach der Geburt ihres Kindes meist nicht sofort an ihren Arbeitsplatz zurück, sondern haben die Mutterschutzzeit. Die meisten gehen dann direkt aus dem Mutterschutz in die Elternzeit. In ihrer Nichtberücksichtigung bei einem zu dieser Zeit laufenden Beförderungsverfahren kann man eine faktische Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts sehen.

Ich kann auch nicht erkennen, dass diese Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt wäre. Selbst wenn wir annehmen, dass die Mitarbeiterin schon länger fehlt und es keine aktuelle Beurteilung gibt, auf die sich Ihr Dienstherr berufen könnte, bleibt es bei meiner Einschätzung. Denn diese Beurteilung kann der Dienstherr nachholen; er muss dabei die Laufbahn der Beamtin von der letzten Beurteilung ausgehend fiktiv nachzeichnen. Anhand dessen muss Ihr Dienstherr dann seine Beförderungsentscheidung erneut treffen.

Wichtig: Sie haben ein Mitbestimmungsrecht bei Beförderungen während der Elternzeit

Bei der Beförderung von Beamten haben Sie ein Mitbestimmungsrecht nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Ihr Dienstherr muss Ihnen also mitteilen, wen er zur Beförderung ausgewählt und warum er gerade diese Entscheidung getroffen hat. Fällt Ihnen dabei auf, dass er Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit generell unberücksichtigt gelassen hat, dann machen Sie ihn darauf aufmerksam und widersprechen Sie der Beförderung zunächst.

Für die Verweigerung Ihrer Zustimmung zur Beförderung einer Kollegin oder eines Kollegen können Sie etwa den folgenden Formulierungsvorschlag verwenden:

Muster: Zustimmungsverweigerung

An die Dienststellenleitung

Ihr Mitbestimmungsersuchen vom …

Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,

mit Schreiben vom … beantragen Sie unsere Zustimmung zur Beförderung von Frau/Herrn … nach … Nach eingehender Beratung und Erörterung stimmt der Personalrat der Beförderung nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG nicht zu.

Mit der von Ihnen getroffenen Auswahlentscheidung verstoßen Sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Bei Ihrer Auswahlentscheidung unberücksichtigt gelassen haben Sie die Beamtinnen … und …, die sich derzeit in Elternzeit befinden. Sie hätten diese aber in Ihre Entscheidung mit einbeziehen müssen. Eventuell fehlende aktuelle Beurteilungen hätten Sie treffen und die Laufbahn fiktiv nachzeichnen müssen (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 4.4.2007, Az. 6 B 57/07).

Wir bitten Sie, die benannten Mitarbeiterinnen in Ihren Entscheidungsprozess einzubeziehen und Ihre Entscheidung neu zu treffen. Sollten Sie dies ablehnen, wird
 der Personalrat die Angelegenheit der übergeordneten Dienststelle vorlegen. Zu Gesprächen und neuen Verhandlungen sind wir jedoch bereit.

Mit freundlichen Grüßen


Unterschrift Personalratsvorsitzende(r)

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