Mitbestimmung Personalrat (38)

Juristen kennen das. Um einen Anspruch wirksam geltend machen zu können, bedarf es einer Anspruchsgrundlage. Diese muss in ihrer Rechtsfolge genau das beschreiben, was man im Rahmen der Anspruchstellung verlangt. Das hat ein Dienstgeber aus dem Landesverband Baden nun schmerzhaft…

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Darum geht es: 2 relativ neue arbeitsgerichtliche Urteile zeigen, dass einem Mitarbeiter, der Kolleginnen oder Kollegen sexuell belästigt, nicht ohne Weiteres die Kündigung droht. Die Opfer müssen also weiterhin mit dem Belästiger zusammenarbeiten (Bundesarbeitsgericht, 20.11.2014, Az. 2 AZR 651/13, und…

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Als Personalrat werden Sie gerade beim Thema verhaltensbedingte Kündigung oftmals den Kopf schütteln. Mal lassen die Gerichte eine Kündigung bei relativ leichten Vergehen durchgehen, das andere Mal reicht ihnen nicht mal eine abgeurteilte Vergewaltigung. Sie als Personalrat wiederum sind vor jeder Kündigung zu hören.

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Was eine Verdachtskündigung genau ist Eine Verdachtskündigung ist eine Form der verhaltensbedingten Kündigung. Sie stützt sich auf die Vermutung, dass ein Mitarbeiter eine schwerwiegende Vertragsverletzung – meistens eine Straftat dem Dienstherrn oder einem Kollegen gegenüber – begangen hat. Ihre Dienststellenleitung…

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Zugegeben, es gibt schwarze Schafe, die immer wieder blaumachen und sich dies auch noch vom Arzt per gelben Schein genehmigen lassen. Wenn Ihr Dienstherr den Verdacht hat, es mit einem Blaumacher zu tun zu haben, darf er diesem dann einen Privatdetektiv hinterherschicken? Einfach so sicher nicht, sagen die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG), aber lesen Sie selbst ...

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Als Personalrat sind Sie vor jeder Kündigung zu hören. Dabei muss Ihre Dienststellenleitung Ihnen die Kündigungsgründe mitteilen. Möchte sie dann weitere Gründe nachschieben, geht das nicht so einfach.

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Für den Betriebsrat in privatwirtschaftlichen Betrieben gilt Ähnliches wie für viele Personalräte: Die Geschlechter sollen im Personalrat entsprechend dem Zahlenverhältnis vertreten sein. Dass diese Vorgabe nicht immer ganz einfach einzuhalten ist und sich im Laufe der Legislaturperiode auch einmal ändern kann, zeigt dieser Fall des Arbeitsgerichts (ArbG) Köln

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Mit einer professionellen Jahresplanung erleichtern Sie sich Ihre Arbeit als Personalrat deutlich und kein Thema wird Ihnen mehr verloren gehen. Denn, als Personalrat sind Sie nicht nur für die alltäglichen Fragen und Anliegen für Ihre Kolleginnen und Kollegen zuständig. Sie müssen auch monatlich Gespräche mit der Dienstaufsichtsbehörde führen, um die strategische Personalentwicklung für Ihren Zuständigkeitsbereich mit zu entwickeln.

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Ihre Dienststellenleitung muss ihre Mitarbeiter beurteilen – sie kann gar nicht anders. Wie sollte sie sonst Low Performer von High Performern unterscheiden beziehungsweise solide Mitarbeiter von Sorgenkindern trennen? Doch wie immer gilt: Der Ton macht die Musik. Eine Beurteilung muss fair sein.

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