02.10.2018

Ihre Rolle als Personalrat

Als Personalrat sollten Sie Ihr Augenmerk bei der Betreuung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen vor allem auf 2 Dinge legen: die Überwachung des Dienstherrn, ob er sich an die Regelungen im Sozialgesetzbuch IX hält, sowie die Förderung der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen. Werden diese entsprechend ihrer Behinderung eingesetzt und gefördert?

 

Überwachungspflicht

Den größten Teil Ihrer Arbeit dürfte die Überwachungspflicht ausmachen. Ihr Dienstherr hat bezüglich seiner schwerbehinderten Mitarbeiter eine Vielzahl an Pflichten zu erfüllen. Ihre Aufgabe als Personalrat ist es, sicherzustellen, dass er diesen Pflichten auch nachkommt.

So fördern Sie optimal

Um Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen so lange wie möglich im Arbeitsleben zu halten, sollten Sie sie optimal fördern. Dieser Förderungspflicht kommen Sie am besten nach, wenn Sie sich jedes Beschäftigungsverhältnis mit einem schwerbehinderten Kollegen anschauen und sich die folgenden Fragen stellen:

Förderung Schwerbehinderter

1. Werden die Fähigkeiten und Kenntnisse des Schwerbehinderten voll verwertet und weiterentwickelt?

Ihre Handlungsmöglichkeiten: Fragen Sie hier bei den Beschäftigten nach. Fühlen sich diese unterfordert oder überfordert? Wie könnte man das ändern?

2. Werden schwerbehinderte Kollegen ausreichend bei innerbetrieblichen und externen Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen berücksichtigt?

Ihre Handlungsmöglichkeiten: Dies können Sie durch eine Aufstellung nachprüfen: Wer war wann auf welcher Veranstaltung?

3. Ist der Arbeitsplatz behindertengerecht eingerichtet?

Ihre Handlungsmöglichkeiten: Hat der Rollstuhlfahrer alles in Reichweite? Passt er mit seinem Rollstuhl durch die Türen? Kann ein ergonomisch geformter Stuhl einem Schwerbehinderten mit Rückenleiden helfen?

4. Ist der Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen ausgestattet?

Ihre Handlungsmöglichkeiten: Ein sehbehinderter Angestellter benötigt z. B. für seinen PC eine spezielle Tastatur. Hat Ihr Dienstherr diese gestellt?
Je nachdem, wie Ihre Antworten ausfallen, verlangen Sie von Ihrem Dienstherrn, die Beschäftigungssituation Ihrer schwerbehinderten Kollegen zu verbessern.

Wichtig! Alles, was zumutbar ist: Ihr Dienstherr ist verpflichtet, einen Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten, soweit es ihm zumutbar ist, etwa:

  • bei hand- oder armamputierten Menschen: der Umbau des Arbeitsplatzes für 
den Einhandbetrieb
  • bei blinden Menschen: die Ausrüstung eines Computerarbeitsplatzes mit einer Braillezeile
  • bei gehörlosen Menschen: Bild- und Schreibtelefone oder Lichtsignalanlagen 
an Maschinen

Die Integrationsämter und die Rentenversicherung stellen diese Hilfsmittel zur Verfügung. Der Dienstherr kann profitieren, ohne zu zahlen.

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