29.05.2018

In 6 Schritten gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Ihrem Unternehmen

Damit Ihre ausländischen Kollegen nachhaltig in Ihre Dienststelle integriert werden und so Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erst gar nicht aufkommen, ist eine echte Willkommenskultur wichtig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in  Schritten gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorgehen.

1. Schritt: Überzeugungsarbeit

Die gesamte Dienststelle muss vom Sinn entsprechender Integrationsmaßnahmen überzeugt werden. Denn Ihre Kollegen müssen diese mittragen. Und zwar vor allem durch einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang untereinander.

2. Schritt: Paten einsetzen

Sorgen Sie als Personalrat dafür, dass Ihr Dienstherr jedem neuen Mitarbeiter einen Kollegen an die Seite stellt, der in einem vergleichbaren Arbeitsgebiet tätig ist – nämlich einen Paten. Der Pate soll den neuen Kollegen in das jeweilige Arbeitsgebiet einarbeiten. Zudem ist es seine Aufgabe, dem Neuen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Und zwar in sämtlichen den Arbeitsalltag Ihrer Dienststelle betreffenden Fragen. Je nach Bedarf wäre es auch gut, wenn er dem Kollegen Tipps für den sonstigen Alltag geben kann.

Damit ein Pate Ihrem neuen Kollegen auch tatsächlich eine Hilfe ist, sollte er vor seinem Einsatz geschult werden. Er sollte die Besonderheiten der Kultur des neuen Kollegen kennen und deshalb auf jeden Fall an interkulturellen Trainings teilnehmen. Zudem sollte er über Grundkenntnisse der Zuwanderungsgesetze und den Ablauf der Einwanderung verfügen.

 

3. Schritt: Sprachkurse

Kollegen müssen natürlich auf mögliche Verständigungsschwierigkeiten vorbereitet werden und der Arbeitgeber sollte erklären können, wie die Sprachschwierigkeiten überwunden werden können. Setzen Sie sich deshalb dafür ein, dass Ihr Dienstherr ausländischen Kollegen die Teilnahme an einem geeigneten Deutschkurs organisiert.

4. Schritt: Kulturelle Besonderheiten beachten

Damit Ihre ausländischen Kollegen anerkannt und möglichst gut integriert werden, sollten Ihr Dienstherr und Sie als Personalrat etwaigen kulturellen und religiösen Besonderheiten Beachtung schenken. Vor allem die Führungskräfte Ihrer Dienststelle sollten tolerant und offen gegenüber anderen Kulturen sein. Natürlich müssen kulturelle oder religiöse Besonderheiten der neuen Kollegen den „alten“ Kollegen erläutert werden. Dazu können gehören:

  • Zeiten für das Beten
  • Besonderheiten beim Essen (Ramadan)
  • andersartige Kleidung
  • Verhalten gegenüber dem anderen Geschlecht

Wer weiß, warum der andere sich in einer bestimmten Art und Weise verhält, hat weniger Angst und ist aufgeschlossener.

5. Schritt: Informationen für neue Kollegen

Natürlich soll sich in erster Linie der neue Kollege integrieren und sich nach den Gewohnheiten der Dienststelle und der anderen Kollegen richten, und nicht andersherum. Dann muss ihm aber auch mitgeteilt werden, was man von ihm verlangt.

Das geht am besten in einem Informationspapier über die wichtigsten Dinge im Arbeitsalltag. Dieses sollte neben den harten Fakten auch auf die Unternehmenskultur eingehen. Zudem ist es sinnvoll, einen Wegweiser hinzuzufügen. Dieser sollte es Ihren Kollegen ermöglichen, wichtige Anlaufstellen in der Dienststelle schnell zu finden. Und natürlich können Sie in dem Wegweiser auch Ihre Arbeit als Personalrat vorstellen.

6. Schritt: Fremdenfeindlichkeit vorbeugen

Trotz Globalisierung gibt es leider in vielen Dienststellen Arbeitnehmer, die ausländische Beschäftigte anfeinden. An der Gesinnung dieser Kollegen kann Ihr Dienstherr häufig nichts ändern. Er ist auch nicht verpflichtet, diese Kollegen umzuerziehen. Aber Ihr Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten. Diese umfasst auch, dass er seine Beschäftigten – ausländische wie deutsche – vor fremdenfeindlichen Äußerungen jeglicher Art sowie vor rassistischen Übergriffen schützt.

Verhaltenskodex unerlässlich

Am besten für alle Beteiligten ist es, wenn es gar nicht erst so weit kommt, dass Sie die Kündigung oder andere Maßnahmen verlangen müssen. Werden Sie deshalb am besten präventiv tätig und vereinbaren Sie mit Ihrem Dienstherrn einen Verhaltenskodex, der so aussehen könnte:

Muster-Verhaltenskodex

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer verpflichtet sich, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entgegenzutreten. Dies gilt auch gegenüber Besuchern der Dienststelle und gegenüber den in der Dienststelle tätigen Fremdfirmenangehörigen oder Angehörigen anderer Behörden. Verstöße gegen diese Grundsätze können arbeitsrechtliche Sanktionen – bis zur außerordentlichen Kündigung und der Entfernung aus dem Dienst – nach sich ziehen.

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