04.10.2016

Stellenblockaden während Konkurrentenstreit

Eine fiktive Fortschreibung von dienstlichen Beurteilungen ermöglicht die Vergabe von Ämtern während der Dauer eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (10.6.2016, Az. 2 VR 2.15). Ein typischer Fall für den öffentlichen Dienst – mit neuen Lösungsvorschlägen, die Sie gleich Ihrem Dienstherrn mitteilen sollten.

 

 

Eine Beamtin bewarb sich um einen höherwertigen Dienstposten beim Bundesnachrichtendienst. Nachdem die Auswahlentscheidung zu ihren Gunsten ergangen war, teilte der Dienstherr ihr mit, dass die Entscheidung nach dem Widerspruch eines Mitbewerbers habe aufgehoben und das Auswahlverfahren abgebrochen werden müssen. Für den Mitbewerber hatte keine hinreichend aktuelle dienstliche Beurteilung mehr vorgelegen. Die Beamtin beantragte beim Gericht, das Stellenbesetzungsverfahren fortzusetzen.

Die Entscheidung des BVerwG

Eine neue Beurteilung wird ermöglicht durch eine „fiktive Fortschreibung“ der dienstlichen Beurteilung. Im Bereich der Bundesbeamten folgt dieses nach § 33 Abs. 3 Satz 1 Bundeslaufbahnverordnung. Ein unter Umständen erlangter Bewährungsvorsprung dieses Mitbewerbers muss zur Vermeidung einer unzulässigen Bevorzugung dieses Bewerbers im Auswahlverfahren „ausgeblendet“ werden, das heißt: unberücksichtigt bleiben.

Fazit: In solchen Fällen muss also eine Beurteilung des auf dem Dienstposten sitzenden Beamten erfolgen. Wie der Beamte diesen höherwertigen Dienstposten ausführt, darf dabei keine Rolle spielen

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