21.04.2017

Warum der Personalrat neu gewählt werden muss

Bei der Wahl des Personalrats der Stadt Geilenkirchen ist gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen worden. Lesen Sie dieses Urteil genau, damit Ihnen bei der nächsten Wahl nicht Vergleichbares passiert (Verwaltungsgericht Aachen, 15.11.2016. Az. 16 K 1515/16.PVL).

 

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind auf dem Wahlvorschlag und den Stimmzetteln die Dienst- oder Berufsbezeichnung der Bewerber aufzuführen. Während beim Wahlvorstand die Wahlvorschläge noch mit Amtsbezeichnungen der Beamten und Berufsbezeichnungen der Beschäftigten eingegangen waren, fehlten diese Angaben auf dem ausgehängten Wahlausschreiben und im Stimmzettel. Dort hieß es bei der Gruppe der Beamten lediglich „Beamter“ bzw. „Beamtin“ und bei den Beschäftigten „Beschäftigter“ bzw. „Beschäftigte“.

Und das sagten die Richter

Die Amtsbezeichnung gebe bei Beamten Auskunft darüber, wie der Kandidat in fachlicher Hinsicht einzuordnen sei und welchem Hierarchiebereich innerhalb der einzelnen Stelle er angehöre. Das auf die Angestellten und Arbeiter zielende Merkmal der Berufsbezeichnung müsse nach Möglichkeit denselben Informationswert erreichen. Die Angaben zu den ersten 3 Bewerbern auf dem Stimmzettel dienten erkennbar dem Zweck, dem Wähler diejenigen Bewerber ins Bewusstsein zu rücken, die als Spitzenkandidaten die jeweiligen Listen repräsentieren und nach erfolgter Wahl dem Personalrat möglicherweise als dessen Mitglieder angehören werden.

Mit der Bekanntgabe der Wahlvorschläge ohne die Amts- bzw. Berufsbezeichnungen und der Ausgabe der diese Angaben nicht wiedergebenden Stimmzettel lag daher ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens vor. Die Stadt Geilenkirchen hat ca. 300 Beschäftigte und das Gericht konnte nicht da- von ausgehen, dass jeder Wahlberechtigte die jeweils führenden Bewerber in den Vorschlagslisten so gut gekannt hat, dass die Amts- bzw. Berufsbezeichnungen entbehrlich gewesen wären.

Fazit

Auf jeden Wahlzettel gehört die Dienst- oder Berufsbezeichnung. Beachten Sie dieses bei der nächsten Wahl

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