Die Praxis hat gezeigt, dass es gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll sein kann, einen externen Dienstleister mit der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu betreuen.
Grund hierfür ist eine überschaubare Kostenstruktur für das BEM, zudem werden keine eigenen Fach- und Führungskräfte für diese gerade in kleineren Unternehmen unregelmäßig anfallende Aufgabe gebunden. Es entfällt dabei auch die in kleinen Betrieben eher unwirtschaftliche Zusatzqualifizierung von eigenem Personal für die Durchführung des BEM.
Praxistipp:
Angebote für eine Durchführung des BEM halten Dienstleister aus der betrieblichen Gesundheitsförderung, einige Integrationsfachdienste, teilweise auch Reha-Einrichtungen und ein Teil der Betriebsarztzentren vor.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Prozess, der wesentlich auf allseitigem Vertrauen basieren muss. Sonst funktioniert er gar nicht.
Damit Vertrauen entstehen und vor allem dauerhaft bestehen kann, ist auch ein hohes Maß an Transparenz der Prozesse nötig. Dies lässt sich durch geordnetes Controlling und ein darauf zugreifendes Berichtswesen (Jahresberichte) unterstützen.
Beim BEM handelt es sich um einen Managementprozess mit festen Abläufen und trotzdem flexiblen Handlungsspielräumen. Um den Erfolg des Prozesses und der erarbeiteten Lösungen dokumentieren zu können, ist es sinnvoll, messbare Kennzahlen zu erheben.
Praxistipp:
Ein aussagekräftiges BEM Berichtswesen ist durchaus im Interesse Ihrer Arbeit als Schwerbehindertenvertretung. Unterstützen Sie die diesbezüglichen Forderungen des Betriebsrats/ Personalrats.