26.04.2017

Behindertensport ist vielfältig

Der Behindertensport nicht nur in Deutschland ist vielfältig. Überall wurden spezielle Sportarten kreiert oder allseits bekannte Sportarten an die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst. Seit über 60 Jahren gibt es bereits das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung.

Zur Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen mit einer Behinderung muss der Nachweis über den dauernden Grad der Behinderung von mindestens 20, eine geistige oder Lernbehinderung oder ein Endo-Prothesenpass vorliegen. Für den Erwerb des Sportabzeichens ist eine gezielte ganzheitliche Vorbereitung mit einem qualifizierten Training notwendig, wie es von rund 6.000 Sportvereinen und Sportabzeichen-Treffs angeboten wird.

Tipp: Richten Sie ein Sportabzeichen-Treff ein!
Überlegen Sie als SBV, ob Sie mit Partnern ein Sportabzeichen- Treff für Kollegen mit Behinderung einrichten oder fördern können. Neben dem Klassiker-Sportabzeichen haben sich attraktive Behindertensportarten wie z. B. Paralympic Judo, Paracycling (Behindertenradsport) oder Elektrorollstuhlsport (E-Hockey) etabliert. Auf verschiedene körperliche Handicaps gehen die Sportarten Behindertenfußball oder Rollstuhltanzen ein.

Die Paralympics, die Spiele für Sportler mit Behinderung, werden seit 1960 regelmäßig ausgetragen. Sie finden jeweils 3 Wochen nach den Olympischen Sommerspielen am selben Ort statt. Der Behindertensport ist aber nicht allein als Leistungssport präsent, sondern der Deutsche Behindertensportverband und seine 17 Mitglieds- und Förderverbände wie der Deutsche Rollstuhl-Sportverband wollen den Breitensport fördern und Menschen mit Behinderung für sportliche Aktivitäten gewinnen.

Ob Rollstuhltanzen oder Handbike-Fahren: Menschen mit einer Behinderung haben viele Möglichkeiten, für ihre Gesundheit und Teilhabe am Arbeitsleben etwas zu tun. Der Betriebssport trägt zur Prävention, Rehabilitation und Lebensfreude bei.

Wie Sie ein behindertengerechtes Angebot (mit-)organisieren

Als Schwerbehindertenvertretung sollten Sie sich an einem betriebssportlichen Angebot beteiligen. Gut sind die Chancen, wenn ein Angebot für die Mitarbeiter – auch für Schwerbehinderte – neu eingeführt oder wiederbelebt wird. Betriebssport kann die Inklusion in ihrem Arbeitsumfeld beflügeln: zum einen Begegnungen außerhalb der Arbeitszeit ermöglichen und zum anderen die Gesundheit aller in Ihrem Betrieb oder Dienststelle fördern.

Wenn Sie selbst mit gutem Vorbild vorangehen und eines oder mehrere der im Betrieb oder in der Dienststelle angebotenen Sportangebote nutzen, werden Sie viele Kollegen mitziehen. Seien Sie aber realistisch, nicht alle Menschen mit Behinderung unter den Kollegen werden Sie für eine sportliche Aktivität gewinnen.

Mit üblichen Sportarten anfangen

Für einen Start sportbetrieblicher Angebote für Mitarbeiter mit Behinderungen kommen als gut geeignete Sportarten Aquagymnastik und Sitzfußball infrage. Eine Schwimmhalle mit einem Fitnessbecken und eine kleinere Sporthalle beispielsweise an einer Grundschule für Sitzfußball lassen sich organisieren. Beide Sportarten fördern die Ausdauer und trainieren den Bewegungsapparat.

Gehen Sie in 5 Schritten vor:

1. Benennen Sie aus Ihrer SBV einen Verantwortlichen, einen Bewegungsscout, der das vorhandene sportliche Angebot auf eine Teilnahme von behinderten Mitarbeitern prüft, fortentwickelt und durch konkrete Vorschläge wie z. B. eine Schwimmgruppe oder eine Gymnastikgruppe bereichert.

2. Der Bewegungsscout muss den finanziellen Rahmen checken. Dieser hängt natürlich davon ab, ob der Betrieb oder die Behörde bereit ist, externe Sportlehrer zu engagieren. Wenn nein, muss Ihr Verantwortlicher nach betriebsinternen Kräften und günstigeren Lösungen Ausschau halten.

  • Haben Sie vielleicht eine Kollegin oder einen Kollegen in Ihrem Haus, die nebenberuflich oder ehrenamtlich als Schwimmtrainerin tätig sind?
  • Welche Räumlichkeiten im Unternehmen können Sie als Sportraum nutzen?
  • Gibt es bereits eine angemietete Sporthalle oder einen Raum, der ohne großen Aufwand als Gymnastikraum umfunktioniert werden könnte?
  • Könnten Sie eventuell mit anderen Unternehmen oder Ämtern in Ihrem Umfeld kooperieren?

Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für Angebote der körperlichen Fitness für die Mitarbeiter ganz oder teilweise übernimmt, werden diese Leistungen in der Regel als Arbeitslohn bewertet und stellen grundsätzlich einen geldwerten Vorteil für Ihre Kollegen dar. Es gibt jedoch Ausnahmen, deshalb sollte Ihre Personalabteilung dies von dem zuständigen Steuerberater prüfen lassen. So könnte die Freigrenze von monatlich 44 € bei Sachbezügen zum Tragen kommen und somit die
Steuerplicht entfallen.

3. Das Angebot für sportliche Aktivitäten ist nicht nur auf die Abendstunden nach dem Dienstschluss fixiert. Viele Unternehmen verlängern freiwillig die Mittagspause um 15 bis 30 Minuten, um einen Freiraum für Betriebssport zu schaffen. So unterstützen Arbeitgeber und Dienstherren die körperliche Fitness ihrer Mitarbeiter. Fragen Sie Ihre Personalleitung, ob so ein Entgegenkommen – gerade für Menschen mit Behinderung – möglich ist.

4. Menschen lassen sich für Sport begeistern, wenn die Angebote attraktiv sind. Diese Attraktivität könnte für Ihre Kolleginnen und Kollegen sicherlich gegeben sein, wenn ein externer Anbieter gerade diese kurzen Einheiten von 15 bis 30 Minuten durchführt.

So ein externer Anbieter könnte beispielsweise sein: ein örtliches Fitness-Studio oder eine physiotherapeutische Praxis. Erfahrungsgemäß sind diese häufig bereit, flexibel auf die Wünsche
der Mitarbeiter einzugehen, das heißt, Zeitpunkt, Ort und Sportarten (wie z. B. Rückengymnastik) zu organisieren. Für so einen Service werden die Mitarbeiter auch bereit sein, einen Kostenbeitrag zu entrichten.

5. Wenn Sie eine Reihe von sportlichen Angeboten, interne und externe Trainer gefunden haben, fragen Sie per E-Mail oder Rundbrief die Bedürfnisse und Interessen der von Ihnen vertretenen Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb oder Dienststelle ab.

Gewinnen Sie Krankenkassen und Unfallversicherungsträger als Ihre Partner für sportliche Aktivitäten

Um Betriebssportangebote zu realisieren, sollten Sie sich von den Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern „unter die Arme greifen lassen“. Motivieren Sie als SBV sportlich interessierte Kolleginnen und Kollegen, mit ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

Krankenkassen unterstützen Beschäftigte durch Präventionskurse und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Nach § 20a Sozialgesetzbuch V beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen zu bis zu 80 % an den Kosten pro Mitarbeiter, wenn der Kurs aus mindestens 8 Einheiten besteht. Diese Förderungen umfassen Maßnahmen der richtigen Ernährung, der Stressbewältigung und Mobilisierung durch Sport.

Sehen Sie die geförderten Maßnahmen als Motivation für die Kollegen, mit betriebssportlichen Aktivitäten zu beginnen. Sportliche Angebote wie Gymnastik oder Schwimmen können auch die genannten Maßnahmen ergänzen und sinnvoll verstärken – wie zum Gewichtsabbau und Vorbeugung von Krankheiten.

Tipp: Steuerliche Förderung nutzen
Weisen Sie Ihre Personalabteilung darauf hin, dass private Arbeitgeber präventive Maßnahmen nach § 34 Einkommensteuergesetz mit einem Betrag von jährlich bis zu 500 € steuerfrei unterstützen können.

Machen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Dienststellenleitung ferner freundlich darauf aufmerksam, dass Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ihm bzw. ihr durch Information und Beratung über geeignete Maßnahmen zur Seite stehen können. Darüber hinaus leisten sie den Versicherungsschutz für die Teilnehmer, wenn der Betriebssport einen bestimmten Rahmen einhält.

Sie als Schwerbehindertenvertretung können viel für die von Ihnen vertretenen Kollegen tun und diverse Sportarten anregen wie Sitzfußball, Aquapower oder die bisher genannten. Denn betriebssportliche Angebote aller Art tragen zur Prävention, Rehabilitation und Lebensfreude bei.

Soziale Komponente ist nicht zu vernachlässigen

Gerade beim Betriebssport für alle – also für schwerbehinderte und nicht behinderte Kolleginnen und Kollegen – ist die soziale Komponente nicht zu unterschätzen. So tragen gemeinsame sportliche Aktivitäten viel zu einem guten Betriebsklima bei. Sport ist – auch der Betriebssport – als ein Motor der Inklusion im gesellschaftlichen Alltag anzusehen.

Tipp: Hier gibt es weitere Infos
Zu den einzelnen Sportarten sowie zur Struktur des Behindertensports in Deutschland erhalten Sie weitere Informationen unter: www.info-behindertensport.de.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Pflicht zur Mitteilung der Schwerbehinderung

Muss man sagen, ob man schwerbehindert ist? Die Zahl der schwerbehinderten Menschen steigt immer weiter. Arbeitgeber haben die Pflicht, einen gewissen Anteil ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Haben... Mehr lesen

23.10.2017
Warnung vor unseriösen Job-Angeboten + Neues Urteil zu ALG 2

Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor unseriösen Job-Angeboten per E-Mail. Seit einiger Zeit erhalten Internet-Nutzer immer wieder E-Mails, die einen lukrativen Job versprechen. Meist werden Firmen mit Sitz im Ausland als... Mehr lesen