26.04.2017

Betriebssport in der Privatwirtschaft

Gewinnen Sie Ihren Arbeitgeber für den Betriebssport mit guten Argumenten: Ein sportliches Angebot im Betrieb sorgt nicht nur für geringere Krankheitszeiten, sondern auch dafür, dass die Mitarbeiter sich stärker mit der Firma identifizieren und Beschäftigte aus verschiedenen Bereichen zusammenkommen, die im Arbeitsalltag über keinen Kontakt verfügen. Neben einer individuellen Gesundheitsförderung werden Teamgeist und Loyalität gegenüber dem Unternehmen gefördert. Sorgen Sie als SBV dafür, dass die Kollegen mit Behinderung bei der Ausgestaltung des betriebssportlichen Angebots nicht vergessen, sondern mit spezifischen Programmen berücksichtigt werden.

Betriebssport geschieht auf freiwilliger Basis

Die grundsätzliche Entscheidung, ob Ihr Arbeitgeber ein betriebssportliches Portfolio anbietet, bleibt allein ihm überlassen. Er entscheidet letztlich über den Rahmen und die Förderung. Ob es bei einer Tischtennisplatte im Keller bleibt oder ein breites Programm aufgelegt wird, ist seine Angelegenheit. Die Teilnahme am Betriebssport ist für jeden einzelnen Arbeitnehmer freiwillig. Keiner darf zum Sport im Betrieb gezwungen werden. Viele Firmen verfügen über Räume, die unterschiedliche Sportangebote wie eine Rückenschule, Yoga und andere Fitnessprogramme leicht ermöglichen. Bei der Einrichtung eines Fitnessraums auf dem Firmengelände darf der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz wie bei der Einrichtung eines Sozialraums für die Mitarbeiter mitbestimmen.

Tipp: Synergien nutzen

Halten Sie engen Kontakt zum Betriebsrat oder Personalrat und nutzen Sie die Synergien, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben. Das ist sicherlich nicht nur beim Betriebssport der Fall.

Vorsicht: Das Sportangebot kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein!

Ihr Arbeitgeber muss prüfen, ob es sich bei einem Sportangebot um einen steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Sollte das der Fall sein, ist für den geldwerten Vorteil vom jeweiligen Arbeitnehmer Einkommensteuer zu entrichten. Wenn das sportliche Angebot dagegen überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse (z. B. Gesundheitsprävention) liegt, ist das Sportangebot Ihres Arbeitgebers nicht einkommensteuerpflichtig.

Zum Beispiel wurde die kostenlose Überlassung von Tennisplätzen außerhalb der Arbeitszeit an Arbeitnehmer von Finanzämtern als Vergütung bzw. aus Sicht der Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil und damit als steuerpflichtig gewertet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Allgemeinheit diese Plätze mieten muss. Aus den genannten Gründen ist es sinnvoll, dass sich das betriebssportliche Angebot als Verein bzw. unter dem Dach des regionalen Betriebssportverbands organisiert.

Anmeldung beim regionalen Betriebssportverband ist ratsam

Um Mitglied des Betriebssportverbands zu werden, muss Ihr Arbeitgeber sich an den zuständigen Bezirk wenden. Der Betriebssportverband ist je nach Bundesland in Bezirke aufgeteilt; bei diesem ist der Antrag auf Mitgliedschaft im Verband als Unternehmen zu stellen.

Tipp: Der einfachste Weg: Gesprächstermin

Am unkompliziertesten ist es, sich bei der örtlichen Betriebssportgemeinschaft in der Geschäftsstelle zu melden und einen Termin zu vereinbaren. Diesen Termin sollten Personalabteilung und Arbeitnehmervertreter – also Betriebsrat oder Personalrat und Sie als Schwerbehindertenvertretung, ggf. auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung – gemeinsam wahrnehmen, um alle notwendigen Formalitäten und offenen Fragen zu klären.

Initiative 50plus im Betriebssport: „Nur wer sich bewegt, bewegt etwas.“

Der Deutsche Betriebssportverband und seine Landesverbände unterstützen die Initiative der Bundesregierung 50plus. Bundesweit bringt es der Betriebssportverband auf 270.000 Mitglieder in über 80 Sportarten von Schwimmen bis Tischfußball; davon sind 150.000 Aktive über 50plus.
Um diese Altersgruppe 50plus, Menschen mit und ohne Behinderung, soll verstärkt geworben werden. Unter dem Motto „Nur wer sich bewegt, bewegt etwas“ werben die Betriebssportverbände um neue Mitglieder in Betrieben und Ämtern.

Die wachsende Zahl der „Best Ager“ soll durch attraktive Sportprogramme angeworben werden. Diese Programme erhalten die Lebensqualität und verbessern die Leistungsfähigkeit. So sollen durch gezielte Trainings die Muskelkraft erhalten, die Koordinierungsfähigkeit (Sturzprophylaxe) und die Ausdauerleistung verbessert werden. Unter der Überschrift „Fit & gesund“ gibt es Angebote wie „Rückenfit durch Muskelaufbau“ oder Herzsport-Programme, die von qualifizierten Trainern geleitet werden.

Im größten Bundesland lautet die Initiative „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“, siehe www.betriebssport-nrw.de.

Startschuss Betriebssport für alle! So wirken Sie als SBV an einer Informationsveranstaltung mit

Ohne gezielte Werbung für ein betriebssportliches Angebot werden Sie keinen nachhaltigen Erfolg haben. Regen Sie gemeinsam mit dem Betriebs- bzw. Personalrat einen Sporttag an Ihrem Arbeitsplatz an.

Idealerweise präsentieren sich am Sporttag mithilfe Ihrer Personalabteilung die örtlichen Anbieter. Dies kann das Fitnessstudio in der Nähe des Arbeitsplatzes sein, der Trainer für Aquagymnastik oder der Betriebsarzt sein, der auf die positive präventive Wirkung von Sport hinweist. In jedem Fall sollten die Behindertensportvereine Ihrer Region einbezogen werden.

Tipp: Holen Sie die Krankenkasse ins Boot

Versuchen Sie, die örtlichen Krankenkassen einzubeziehen. Unter anderem haben sie viel und gutes Informationsmaterial zum Betriebssport, von dem Sie bei der Veranstaltung profitieren können. Wenn möglich sollten mehrere Sportgeräte aufgebaut sein, damit Ihre Kolleginnen und Kollegen die eigene Fitness testen können. Die Veranstaltung kann kurz und prägnant sein, beispielsweise in der Mittagspause in der Kantine oder an einem Freitag nach Dienstschluss.

Probetrainings vereinbaren

Sorgen Sie dafür, dass es bei der Motivationsveranstaltung Informationen über das sportliche Angebot mit Angaben über Zeiten und Kosten gibt. Trainer und Sportbegeisterte können sich dann vernetzen und gleich ein Probetraining vereinbaren. Die ersten Planungen einer Betriebssportgruppe können schon am Sporttag getroffen werden. Um die Gunst der Stunde zu nutzen, liegen Anmeldeformulare bereit, damit die Sportangebote fest gebucht werden können.

Wünsche der Mitarbeiter erheben

Sie als SBV bzw. der Betriebsrat/Personalrat sollten als Initiatoren auf der Veranstaltung konkret die Wünsche Ihrer Kolleginnen und Kollegen abfragen, und zwar auch über die sportlichen Interessen hinaus wie etwa zu Ernährung, Stressbewältigung für Menschen mit und ohne Behinderung etc.

Tipp: Rühren Sie die Werbetrommel!

Bewerben Sie doch die Veranstaltung in der Mitarbeiterzeitung, im Intranet oder am Schwarzen Brett. Stichwort „Startschuss: Betriebssport für alle!“ So wecken Sie sicher das Interesse bei der Belegschaft und sorgen für eine rege Beteiligung an dem Sporttag im Betrieb.

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