30.06.2021

Dienstsport für mehr Gesundheit und Wohlbefinden

Dienstsport für alle bietet viele Chancen. Dienstsport macht Freude, fördert die Gesundheit und baut Stress ab. Dies gilt auch und besonders für Menschen mit Behinderungen. Aus gutem Grund bieten viele Unternehmen und der öffentliche Dienst ihren Mitarbeitern an, Sport im Rahmen des Betriebs oder der Dienststelle zu betreiben.

Ihr Gewinn durch Dienstsport ist:

  • Steigerung von Gesundheit und Wohlbefinden
  • Förderung von Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauf-System
  • Unterstützung der psychischen Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen
  • langfristiger Erhalt der Leistungsfähigkeit der Belegschaft
  • positiveres Dienststellenklima
  • verstärkte Identifikation mit Ihrem Dienstherrn
  • für den Dienstherrn eine Positionierung als attraktiver Arbeitgeber

Mitarbeiter mit Behinderungen sollen dabei übrigens keinesfalls von diesem Angebot ausgeschlossen werden. Im Gegenteil: (Dienst-) Sport und Inklusion gehören zusammen. Hierzu müssen Voraussetzungen gegeben sein, wie etwa barrierefreie Sportstätten und Angebote, die auch für Menschen mit Behinderungen Dienstsport attraktiv macht.

Das sind die Voraussetzungen für vernünftige Trainingseinheiten

  1. Prüfen Sie, ob die Sportstätten leicht für alle zugänglich sind und ob das dienstsportliche Angebot auch auf Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugeschnitten ist.
  2. Wichtig ist natürlich, dass es Trainer oder Übungsleiter gibt, die tatsächlich qualifiziert sind, das heißt Trainerscheine und eine kontinuierliche Weiterbildung vorweisen können.
  3. Prüfen Sie den Versicherungsschutz: Mitarbeiter sind in der Regel beim Dienstsport versichert. Dafür müssen jedoch klare Bezüge zum Dienstherrn bestehen. Das ist der Fall, wenn der Dienstherr die Örtlichkeit zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt. Die Teilnehmer müssen im Wesentlichen Angehörige der Dienststelle sein. Es können sich aber auch verschiedene Betriebe oder Behörden in einer überbetrieblichen Sportgemeinschaft zusammenschließen.

Binden Sie den Betriebsarzt mit ein

Bei Arbeitrsplatzbesuchen des Betriebsarztes stellen sich häufig verschieden Belastungen bei Büroarbeitsplätzen heraus. Die Mitarbeiter sollten bei überwiegend sitzender Tätigkeit nach einem Bedarf für Rückenfitnesskurse befragt werden.

Dienstsport oder Freizeit?

Versichert sind Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht nur zu den Zeiten des Dienstsports, sondern auch auf dem Anfahrts- und Rückweg. Wenn der Rahmen des Dienstsports jedoch verlassen wird, wie auf einer längeren Wanderung, Skifreizeit oder Wildwasser-Kanutour außerhalb der festen Dienstsportzeit oder dem Dienststellengelände, greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht mehr, zumal es sich dann um eine Freizeitgestaltung handelt.

Checkliste: Versicherungsschutz beim Dienstsport – das sind die Kriterien auf einen Blick

  • Die Organisation geht von der Dienststelle aus und ist mit dem Dienstherrn abgestimmt.
  • Die Sportausübung dient den Interessen der Dienststelle.
  • Es handelt sich um einen Ausgleichssport ohne Wettkampf.
  • Die Regelmäßigkeit ist gegeben.
  • Es gibt einen festen Teilnehmerkreis.
  • Ein zeitlicher Bezug zur Arbeitszeit ist vorhanden (z. B. jeden Mittwoch nach Dienstschluss).
  • Sämtliche Arbeitnehmer dürfen teilnehmen.
  • Wenn Sie jeden Punkt mit „Ja“ abhaken, können Sie mit hoher Sicherheit von einer dienstsportlichen Aktivität ausgehen.

Besonderes Problem: das Arbeitsrecht

Klären Sie mit Ihrem Dienstherrn die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen beim Dienstsport. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob es sich beim Dienstsport um eine bezahlte Arbeitszeit handeln soll. Schließen Sie dazu am besten eine Dienstvereinbarung.

Aber auch die Frage, wer wann wie oft und wie lange am Dienstsport teilnehmen kann, muss unbedingt geregelt werden. Denn dieser Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln muss sich nicht unbedingt in Ihrer Dienststelle wiederholen (29.3.2011, Az. 12 Sa 1506/10):

Ein Arbeitnehmer nahm regelmäßig an den betriebssportlichen Aktivitäten einer Schachgruppe teil, die sich regelmäßig an einem Wochentag nachmittags traf. Der Arbeitnehmer stempelte sich jedoch nicht aus und füllte nicht eine Korrekturmitteilung gegenüber der Personalabteilung aus, die die Zeiterfassung kontrollierte.

Als die „Fehlzeiten“ an 3 Dienstagen bekannt wurden, erhielt der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer argumentierte, ein Vorgesetzter hätte ihn darüber unterrichtet, wenn er sich ausstemple, verliere er seinen Versicherungsschutz.

Sein Verhalten war in keiner Weise auf Heimlichkeit angelegt und dieser Umstand sprach nach dem Gericht dafür, dass er sich eines gravierenden Unrechts nicht bewusst war. Jedenfalls war nach dem LAG Köln die Kündigung unwirksam.

Tipp – Zeiterfassung klären: Klären Sie deshalb in Ihrer Behörde genau ab, wie eine Teilnahme am Dienstsport im Zeiterfassungssystem registriert werden muss.

Gehen Sie bei der Einführung von Dienstsport in diesen 10 Schritten vor

1. Schritt: Benennen Sie aus Ihrem Personalrat einen Verantwortlichen, einen „Bewegungsscout“.

2. Schritt: Zunächst prüft dieser „Bewegungsscout“ das bereits schon jetzt vorhandene sportliche Angebot in Ihrer Dienststelle.

3. Schritt: Dieses vorhandene sportliche Angebot wird konkret fortentwickelt und durch neue Vorschläge, beispielsweise eine Schwimmgruppe oder eine Gymnastikgruppe, bereichert.

4. Schritt: Gibt es noch gar kein Angebot, muss es von null aufgebaut werden. Das geht mit ersten Kursen, die für möglichst viele Kollegen attraktiv sind. Um dies herauszufinden, sollte abgefragt werden, welche Sportarten für Ihre Kolleginnen und Kollegen besonders interessant sind. Dieser Schritt ist wichtig, damit das Sportangebot auch umgesetzt werden kann und nicht mangels Interesse schon nach kurzer Zeit wieder im Sande verläuft.

5. Schritt: Der „Bewegungsscout“ muss den finanziellen Rahmen checken. Dieser hängt davon ab, ob die Behörde bereit ist, externe Sportlehrer zu engagieren. Wenn nicht, muss der „Bewegungsscout“ nach behördeninternen Kräften Ausschau halten. Vielleicht gibt es einen Kollegen in Ihrem Haus, der ehrenamtlich als Schwimmtrainer tätig ist. Welche Räumlichkeiten können Sie nutzen? Gibt es bereits eine angemietete Sporthalle oder einen Raum, der zum Gymnastikraum umfunktioniert werden könnte?

6. Schritt: Besonders leicht wird das Vorhaben, wenn mit anderen Unternehmen oder Behörden kooperiert werden kann. Das senkt die Kosten und den Verwaltungsaufwand.

7. Schritt: Das Angebot für sportliche Aktivitäten sollte nicht nur auf die Abendstunden nach dem Dienstschluss fixiert sein. Viele Behörden verlängern freiwillig die Mittagspause, um einen Freiraum für den Dienstsport zu schaffen. Fragen Sie Ihre Personalleitung, ob so ein Entgegenkommen möglich ist.

8, Schritt: Außerhäusige Sportangebote mit externen Anbietern sind häufig für Arbeitnehmer interessanter. Das könnte ein örtliches Fitnessstudio, ein Sportstudio oder eine physiotherapeutische Praxis sein. Für solche Leistungen sind Ihre Kolleginnen und Kollegen auch unter Umständen bereit, einen eigenen Kostenbeitrag zu leisten.

9. Schritt: Gewinnen Sie Krankenkassen und Unfallversicherungsträger als Partner für Ihre sportlichen Aktivitäten. Um Angebote des Dienstsports zu realisieren, sollten Sie sich von den Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern „unter die Arme greifen lassen“. Krankenkassen unterstützen Beschäftigte durch Präventionskurse und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Diese Förderungen umfassen Maßnahmen der richtigen Ernährung, der Stressbewältigung und Mobilisierung durch Sport. Sehen Sie die geförderten Maßnahmen als Motivation für die Kollegen, mit dienstsportlichen Aktivitäten zu beginnen. Sportliche Angebote wie Gymnastik oder Schwimmen können auch die genannten Maßnahmen ergänzen und sinnvoll verstärken – wie etwa zum Gewichtsabbau und zur Vorbeugung von Krankheiten.

10. Schritt: Weisen Sie Ihre Personalabteilung darauf hin, dass private Arbeitgeber präventive Maßnahmen nach § 34 Einkommensteuergesetz bis zu einem Betrag von 500 € steuerfrei unterstützen können. Machen Sie Ihre Personalabteilung ferner freundlich darauf aufmerksam: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können Ihrer Dienststelle durch Information und Beratung über geeignete Maßnahmen zur Seite stehen. Darüber hinaus leisten sie den Versicherungsschutz, wenn der Dienstsport einen bestimmten Rahmen einhält.

Lernen Sie die Wünsche Ihrer Kolleginnen und Kollegen und den tatsächlichen Bedarf kennen

Eine grundsätzliche Analyse, welche Sportangebote von Interesse sind, ist immer zu empfehlen. Machen Sie eine Umfrage unter Ihren Kolleginnen und Kollegen. Der Fragebogen könnte folgendermaßen aussehen:

Muster-Fragebogen: Dienstsport für alle! Machen Sie bitte mit bei unserer Umfrage

Ich möchte Dienstsport in der Gruppe betreiben.

Ich bin nur an kurzen Formaten wie in oder nach der Mittagspause interessiert.

Ich bin an folgenden Sportarten interessiert:

  • Rückengymnastik
  • leichtes Fitnesstraining
  • Ausdauersport (z. B. Nordic Walking, Laufen)
  • Schwimmen und Aquagymnastik
  • Mannschaftssportarten im Wettkampf bei der lokalen Betriebssportgemeinschaft

Ich bin bereit, einen eigenen Beitrag monatlich in Höhe von 10 € für ein dienstsportliches Angebot zu entrichten.

Ich bin bereits sportlich aktiv, würde aber bei Dienstsportangeboten mitmachen.

Ich bin selbst Trainer(in) oder habe einen Übungsleiterschein und würde mich engagieren.

Fazit

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Dienststellenleitung. Machen Sie ihr klar, dass alle Mitarbeiter beim Arbeitsschutz und der Gesundheitsförderung mit einbezogen werden sollen. Ihnen als Personalrat sollte ein besonderes Gehör, sprich: ein Beratungsrecht, zustehen.

Neben der Arbeitsplatzgestaltung ist die Schulung des Bewegungsverhaltens – und nicht zuletzt des Bewegungsbewusstseins – von großer Bedeutung. Ein sportliches Angebot in der Dienststelle kann zur Eigenverantwortung und Achtsamkeit erheblich beitragen.

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