27.04.2017

Unterstützen Sie das Miteinander von Arbeitsschutz, Förderung der Gesundheit und Betriebssport

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Geschäftsführung oder Personalabteilung. Machen Sie klar, dass alle Mitarbeiter beim Arbeitsschutz und der Gesundheitsförderung mit einbezogen werden sollen. Ihnen als Schwerbehindertenvertretung sollte ein besonderes Gehör, Stichwort:
Beratungsrecht, geschenkt werden. Ein weiterer wichtiger Baustein, um die Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu fördern, ist der Reha-Sport.

Im Rahmen der Arbeitsplatzbesuche des Betriebsarztes stellen sich häufig verschiedene Belastungen bei Büroarbeitsplätzen heraus. Die Mitarbeiter sollten bei überwiegend sitzender Tätigkeit nach einem Bedarf für Rückenfitnesskurse befragt werden. Neben verbesserter Büroausstattung sind solche Fitnesskurse eine präventive Maßnahme, um Langzeitschäden bei Mitarbeitern entgegenzuwirken.

Außer der Arbeitsplatzgestaltung ist die Schulung des Bewegungsverhaltens – und nicht zuletzt des Bewegungsbewusstseins – von großer Bedeutung. Ein betriebssportliches Angebot kann zur Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit erheblich beitragen.

Dies sollten Sie als Schwerbehindertenvertretung über Rehabilitationssport wissen

Der Rehabilitationssport ist eine ergänzende Maßnahme bzw. Leistung zur Rehabilitation. Über den Reha-Sport werden zumeist in der Gruppe Kompetenzen (wieder-)erworben, erhalten und ausgebaut, um eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese Reha-Sportgruppen werden von speziell ausgebildeten Sportlehrern geleitet und durch Fachärzte betreut. Der Erfolg der Maßnahme hängt von der Gruppe ab, denn eine positive Gruppendynamik unterstützt die Rehabilitation.

Übersicht: Reha-Sportgruppen gibt es zu verschiedenen Indikationen:

  • Wirbelsäulenerkrankungen
  • Osteoporose
  • Morbus Bechterew
  • Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • periphere arterielle Verschlusskrankheiten
  • Diabetes
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebserkrankungen

 

Reha-Sport wird ärztlich verordnet. Bei entsprechender Diagnose und anschließender Verordnung haben Patienten sich an ihre zuständige Krankenkasse zu wenden. Wenn die Krankenkasse ihr Einverständnis gibt, wendet sich ein Patient an eine Reha-Sportgruppe in der Nähe seines Wohnortes, welche für die jeweilige Indikation infrage kommt.

Betriebssport nach Reha-Sport

Nach Beendigung der Reha-Maßnahme kann der Betriebssport eine sinnvolle Fortsetzung sportlicher Aktivitäten sein, um die dort erreichte Fitness beizubehalten und zu verbessern. Als SBV können Sie Mitarbeiter, die gerade aus Reha-Maßnahmen kommen, ansprechen und auf das betriebssportliche Angebot hinweisen.

Für wen gibt es Reha-Sport?

Prinzipiell kommen Reha-sportliche Angebote bei jeder Form einer Behinderung infrage, egal ob angeboren oder aufgrund von Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder chronischer Krankheiten. Nach dem geltenden Bundesversorgungsgesetz haben alle Beschädigten – also auch die von Ihnen vertretenen Kolleginnen und Kollegen – das Recht, Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der physischen Leistungsfähigkeit durch Reha-Sport in Anspruch zu nehmen.

Die Ziele des Reha-Sports auf einen Blick sind:

  • Krankheitsbeschwerden zu mindern,
  • den Verlauf der Krankheit positiv zu beeinflussen,
  • die Arbeitsfähigkeit herzustellen und zu sichern,
  • die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit wieder
  • zu erhöhen,
  • das Selbstwertgefühl durch sportliche Aktivitäten zu steigern.

 

Welche Leistungen werden übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und Funktionstraining. Der Leistungsanspruch ist in § 44 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch verankert. Wenn ein Rehabilitationssport von einem Arzt über das Formular 56, vergleichbar mit einem Rezept, verordnet wird, hat der Versicherte darauf einen Rechtsanspruch.

Diese gewährten Leistungen umfassen in der Regel 50 Gymnastikstunden, die jedoch innerhalb von 18 Monaten bei einem zertifizierten Anbieter absolviert werden müssen. Der Zeitraum, Beginn und Ende der Maßnahmen wird von den Krankenkassen festgelegt. In den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport vom 1.1.2007 sind alle Leistungen und Anforderungen, die für die Kostenübernahme eingehalten werden müssen, vertraglich festgelegt.

Tipp: Darauf sollten Reha-Sportler achten!
Weisen Sie als Schwerbehindertenvertretung Ihre Reha-Sportler darauf hin, dass folgende Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sein müssen:

  1. Die Reha-Sportgruppe wird von einem lizenzierten Übungsleiter angeleitet.
  2. Die Übungsräume und Geräte entsprechen den Standards des Deutschen Behindertensportverbands.
  3. Das Angebot wird von einem Kooperationsarzt betreut, der für fachliche Fragen bereitsteht.

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