26.04.2017

Typische Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz

Die Ausprägungen von Diskriminierung am Arbeitsplatz sind vielfältig. Mit diesem Überblick erhalten Sie Anhaltspunkte für mögliche Diskriminierungsfälle, die auch und speziell Arbeitnehmer mit Behinderung treffen können.

1. Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt

Für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt gibt es immer noch zu viele Barrieren, die diskriminierend sind. Diskriminierungen gibt es sowohl beim Zugang als auch Verbleib am Arbeitsmarkt. Besonders betroffen sind Menschen mit seelischen Erkrankungen, kognitiven Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen und chronisch kranke Frauen.

2. Barrieren in den Köpfen

Große Teile der Gesellschaft haben immer noch ein falsches Bild im Kopf von Menschen mit Behinderungen. Wer einen Menschen mit Behinderungen bemitleidet, setzt ihn herab. Auch Arbeitgeber gehen oftmals falsch mit schwerbehinderten Bewerbern und Arbeitnehmern um. Sie denken in Bezug auf die Behinderung sehr defizitorientiert.

Beispiele:
Indem Ihr Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch die Schwerbehinderung in den Mittelpunkt stellt, spielt die fachliche Qualifikation des Bewerbers nur noch eine untergeordnete Rolle. Wenn Ihr Arbeitgeber einem Mitarbeiter mit Leitungsfunktion nach einer schweren Operation sukzessive die Verantwortungsbereiche entzieht, diskriminiert er ihn wegen seiner körperlichen Einschränkung bzw. Behinderung.

3. Mobbing

Eine der häufigsten Diskriminierungsformen ist Mobbing. Es bedeutet das systematische Anfeinden und Schikanieren durch einen Kollegen oder den Vorgesetzten. Die feindseligen Mobbinghandlungen laufen mit einer gewissen Regelmäßigkeit ab und sind häufig rechtswidrig. Ob Mobbing vorliegt oder nicht, beruht oft auf subjektiven Wertungen. Insbesondere Bemerkungen, Meinungen und Stimmungen sind nicht immer einfach zu deuten. Dennoch gibt es nützliche Anhaltspunkte.

4. Bossing

Diese Bezeichnung meint eine besondere Form des Mobbings, bei welcher der Vorgesetzte mobbt.

5. Straining

Bei Straining sprechen wir von lang andauerndem Mobbing, das die Arbeitsbedingungen des Betroffenen untergräbt und größtmöglichen Stress auslöst. Dabei befindet sich das Opfer in ständiger Unterlegenheit gegenüber dem Täter (Strainer). Konkret kann sich Straining in einem häufigen Wechsel der Arbeitsaufgaben und/oder des Arbeitsplatzes zeigen. Das Ziel von Straining ist letztlich der persönliche Karrierestopp und der Verlust von beruflichen Chancen.

Tipp:
Wenn Sie als SBV auch nur einen Teil der Handlungen in der folgenden Checkliste bestätigen können, liegen starke Indizien für Mobbing bzw. Bossing vor. Natürlich gibt es noch viele weitere Facetten von Mobbing; mit dieser Checkliste erhalten Sie einen ersten richtungsweisenden Abgleich.

Prüffragen:

Isolation und Kontaktverweigerung

  1. Dem Betroffenen werden arbeitsrelevante Informationen vorenthalten.
  2. Mitarbeiter schneiden ihn und sprechen nicht mehr mit ihm.
  3. Der Zugang zu wichtigen Beratungsstellen im Betrieb wie dem Integrationsteam wird ihm verwehrt.
  4. Der Vorgesetzte untersagt die Kommunikation mit dem Betroffenen.
  5. Der Arbeitgeber versetzt Partner und Freunde des Betroffenen, die eventuelle Einschränkungen durch dessen Behinderung kompensiert haben.

Massive Erschwernis des Arbeitsalltags

  1. Vorgesetzte und Kollegen unterbrechen ihn gezielt und verwehren ihm, sich zu äußern.
  2. Fort- und Weiterbildungsvorhaben des Betroffenen werden gezielt behindert.

Schikanierende Arbeitsanweisungen

  1. Der Betroffene bekommt Arbeitsaufträge, die beispielsweise aufgrund seiner Behinderung keinen Sinn ergeben.
  2. Diskreditierung: Er bekommt Aufgaben, die seine Qualifikation entweder untergraben oder übersteigen.

Ehrverletzungen

  1. Der Betroffene wird systematisch beleidigt.
  2. Verleumdung oder üble Nachrede gegen ihn sind an der Tagesordnung
  3. Es werden unwahre Gerüchte über ihn gestreut, z. B. wird die Behinderung anders dargestellt, als sie ist.

Öffentliche Bloßstellung

  1. Lächerlich machen: Mitarbeiter oder Vorgesetzte machen sich z. B. über eine Behinderung des Betroffenen lustig.
  2. Er wird verdächtigt, psychisch krank zu sein.

Demütigung

  1. Der Betroffene wird demontiert und als Versager dargestellt.
  2. Mitarbeiter als Sündenbock: Der Betroffene wird wegen seiner Behinderung als Belastung für den Rest der Belegschaft abgestempelt.

Angriffe gegen die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit

  1. Dem Betroffenen wird körperliche Gewalt angedroht (speziell bei Arbeitnehmern, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht wehren können).
  2. Es wird leichte Gewalt angewendet, z. B. um dem Betroffenen einen Denkzettel zu verpassen.
  3. Der Betroffene wird sexuell belästigt.

Je nach Ausprägung und Häufigkeit von Mobbinghandlungen ist eine zügige Kontaktaufnahme mit der innerbetrieblichen Beschwerdestelle oder Ihrem Arbeitgeber bzw. dem direkten Vorgesetzten des Mobbin­gopfers nötig. Ihr Arbeitgeber kann an Mobbing eines Mitarbeiters nicht interessiert sein. Denn Mobbing führt schlussendlich zu einem schlechteren Betriebsklima und kann mit hohen Kosten für ihn ver­bunden sein.

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