11.10.2017

Die Geschichte der WfbM in Deutschland

Erst im Jahr 1974 beschloss der Deutsche Bundestag für Beschäftigte mit Behinderungen ohne Aussicht auf eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Werkstatt-konzeption. Damit regelte der Bund für die Bundesländer die gesetzliche Grundlage für diese speziellen Werkstätten. So erhielten damals rund 50.000 geistig behinderte Menschen eine gesetzliche Grundlage für ihre persönliche und berufliche Förderung.

Ergänzend wurde im Jahr 1980 eine Werkstättenverordnung im Bundestag verabschiedet. Diese bundesweit geltende Verordnung definierte vor allem den Personenkreis und dessen Förderung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Behindertenwerkstätten haben keine wirtschaftlichen Ziele

Wichtig bleibt: WfbM sind keine Erwerbsbetriebe, sondern dienen den Beschäftigten und ihrer beruflichen Rehabilitation. Diese Einrichtungen sind nicht Teil des allgemeinen Arbeitsmarkts, sondern bieten den Beschäftigen eine geschützte Tätigkeit je nach ihrem Leistungsvermögen an.

Es stehen nicht wirtschaftliche Ziele oder eine Maximierung der Gewinne im Vordergrund, sondern die regionale Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die eine umfassende Förderung und Betreuung durch Fachpersonal benötigen, mit geeigneten Arbeitsplätzen.

Selbstwertgefühl stärken

Menschen mit Behinderungen soll dadurch die Möglichkeit zu einer Beschäftigung gegeben werden, die das Selbstwertgefühl der Beschäftigten steigert und ihnen eine Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben in einem geschützten Bereich einräumt. Das neue Teilhabegesetz (BTHG) greift die Interessen Beschäftigter in Behindertenwerkstätten auf, so unter anderem ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung und Teilhabe an der Ausgestaltung der Arbeitsplätze.

Mein Tipp

Prüfen Sie als SBV, welche WfbM oder Integrationsbetriebe in Ihrer Region ansässig sind. Bringen Sie gemeinsam mit den Kollegen vom Betriebs- oder Personalrat in Erfahrung, ob es bereits Geschäftsbeziehungen zu diesen Einrichtungen gibt und welche Erfahrungen vorliegen.

Wie haben sich Behindertenwerkstätten in Deutschlandorganisiert?

Mitte der 1970er Jahre wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, kurz BAG WfbM, gegründet. Der Vereinssitz ist in Frankfurt/Main. Die Arbeitsgemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss verschiedener Eingliederungseinrichtungen, welche die berufliche Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen zum Ziel haben. So gehören dem Verein Werkstätten, Förderstätten und Integrationsbetriebe an.

Der Verein versteht sich als bundesweite Fachorganisation der Werkstattträger in den 16 Bundesländern. Große Sozialverbände in Deutschland wie die Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk oder der Paritätische Wohlfahrtsverband sind im Präsidium des BAG WfbM vertreten. Das höchste Gremium ist die Delegiertenversammlung.

Mein Tipp

Den Internetauftritt des Vereins finden Sie unter www.bagwfbm.de.

Fazit

Suchen Sie die Kooperation mit den Behindertenwerkstätten!

Damit die Rechte und Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden, sollten Sie als SBV mit den Werkstätten und ihren Werkstatträten in Kontakt treten. Gegenseitige Informationsbesuche sind im Interesse der Sache angezeigt, vor allem wenn sich bereits Geschäftsbeziehungen ergeben haben oder sich anbahnen. Sicherlich ergibt sich die Chance für gemeinsamen Aktionen und Veranstaltungen, die zum Ziel mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung haben. Eine gemeinsame Informationsveranstaltung zum neuen Teilhabegesetz, seinen Stärken und Schwächen ist ein erster Schritt!

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