11.12.2019

Analphabetismus: Nutzen Sie Leichte Sprache

Rund 7,5 Millionen Menschen in Deutschland – und damit etwa 14 % der erwerbsfähigen Bevölkerung – können nicht richtig lesen und schreiben (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung). Betroffene haben im Arbeits- und Privatleben einen deutlich schlechteren Zugang zu Informationen. Aus Scham scheuen sich viele, über diese Schwäche zu sprechen und Hilfe einzufordern. 

In dieser und der folgenden Ausgabe informiere ich Sie darüber, wie Einfache und Leichte Sprache sowie Visualisierungen zur Verbesserung der betrieblichen Kommunikation eingesetzt werden können. Leichte oder Einfache Sprache kann nicht nur am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen, sondern auch z. B. bei Prüfungen. 

„Funktionale Analphabeten“ können zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben, aber verstehen keine zusammenhängenden, auch kürzeren Texte wie z. B. eine schriftliche Arbeitanweisung. Sie brauchen besondere Angebote. Ist eine geistige Behinderung oder eine 

Lern- bzw. Hörbehinderung die Ursache, können sie z. B. in Prüfungen einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. 

2 Konzepte: Leichte Sprache und Einfache Sprache

Die Leichte Sprache ist vielen bekannt und gut erkennbar – z. B. auf Webseiten und in Printmedien. Hier wird sie den Lesern in der Regel als zusätzliche Option angeboten, die die Kernaussagen des Originals in einer leicht verständlichen Sprache wiedergibt. Sie ist gekennzeichnet durch kurze Wörter und Sätze, eine große Schrift und die Vermeidung von Fremdwörtern. Der Textinhalt wird durch Abbildungen erläutert. Leichte Sprache eignet sich für Menschen, die kognitiv eingeschränkt oder sehr schwach in der deutschen Sprache sind. 

Die Einfache Sprache weicht weniger von der üblichen Schriftsprache ab. Die Sätze sind ebenfalls kurz, können aber auch (maximal) einen Nebensatz enthalten. Die Schrift ist relativ groß, aber Abbildungen zum Textverstehen sind nicht die Regel. Ebenso wie in die Leichte Sprache kann auch in die Einfache Sprache von darauf spezialisierten Büros übersetzt werden. Im Unterschied zur Leichten Sprache bleibt der Sachinhalt dabei komplett erhalten. Es gibt Schulungen für das Schreiben in Einfacher Sprache, um die Verständlichkeit von Texten für breite Zielgruppen zu verbessern, z. B. bei Formularen, Bedienungsanleitungen sowie interner und externer Kommunikation von Firmen mit Mitarbeitern oder Kunden. 

In Einfacher Sprache: textoptimierte Prüfungsaufgaben als Nachteilsausgleich 

Verständlichkeit ist besonders wichtig, wenn es um Prüfungsaufgaben geht. Schachtelsätze und komplizierte Formulierungen schaffen hier oft unnötige sprachliche Barrieren. Mithilfe der Textoptimierung können diese Barrieren aus den Aufgabentexten entfernt werden, ohne die Aufgabeninhalte zu verändern. Auch so kann das gleiche Fachwissen geprüft werden. 

Textoptimierte Prüfungsaufgaben sind ein von den Kammern anerkannter Nachteilsausgleich. Dieser kann von Auszubildenden mit einer Behinderung auch ohne einen festgestellten Grad der Behinderung beantragt werden. Bislang einziges anerkanntes Institut für die Übersetzung von Prüfungsaufgaben ist das Institut für Textoptimierung (IFTO) GmbH in Halle (Saale), das auch Fortbildungen und Informationsmaterialien anbietet. Mehrere 1.000 Prüfungen sind bereits textoptimiert durchgeführt worden und der Bedarf steigt. IFTO-Geschäftsführerin Dr. Susanne Wagner erläutert die Vorgehensweise für Auszubildende in der dualen Ausbildung: 

„Wenn das Textverständnis eines Auszubildenden beeinträchtigt ist und er einen Nachteilsausgleich beantragen kann, sollte er schon zu Ausbildungsbeginn in Kontakt mit der zuständigen Kammer treten. Die Erfahrung der Kammern mit textoptimierten Prüfungen ist regional sehr unterschiedlich. Der Nachweis einer Behinderung oder die Stellungnahme eines Arztes oder Sonderpädagogen sind für die Antragstellung notwendig. Bei einer Hörschädigung ist die Textoptimierung ein häufiger Nachteilsausgleich. 

Die Kammer meldet sich in der Regel bei IFTO, um das weitere Verfahren zu klären. Dann beauftragt die Kammer das IFTO und holt eine Geheimhaltungserklärung ein. Die Kosten für die Textoptimierung einer Prüfung können abhängig vom Umfang zwischen wenigen 100 bis zu mehreren 1.000 € betragen. Sie werden meist vom Integrationsamt oder der Arbeitsagentur, in seltenen Fällen auch von der Kammer übernommen. Bei der Zuständigkeitsklärung und Beantragung hilft das Integrationsamt oder der Integrationsfachdienst. 

Leider werden die textoptimierten Aufgaben aus rechtlichen Gründen jeweils nur für einen Prüfling erstellt und können nicht weiterverwendet werden. Hier gibt es jedoch erste Ansätze zu einer breiteren Nutzung, z. B. im Bereich Druck und Medien. 

Beispiel für eine textoptimierte Prüfungsaufgabe 

Original 

Ihnen steht ein Scanner zur Verfügung, dessen Scanzeile mit 10.500 CCD-Elementen ausgestattet ist. 

Berechnen Sie den Abbildungsmaßstab, der ohne Pixelinterpolation für eine Halbtonvorlage von 6 cm Breite maximal möglich ist, wenn der Qualitätsfaktor 2 und die vorgesehene Rasterweite 60 l/cm betragen soll. 

Textoptimierte Version 

Sie erstellen eine Halbtonvorlage. Breite: 6 cm
Qualitätsfaktor: 2
Rasterweite: 60 l/cm 

Ihr Scanner hat eine Scanzeile mit 10.500 CCD-Elementen. Welcher Abbildungsmaßstab ist ohne Pixel-Interpolation für diese Halbtonvorlage maximal möglich? 

Berechnen Sie! 

(Quelle: Textoptimierung einer Prüfungsaufgabe, mit freundlicher Genehmigung des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien) 

Praxistipp: Leichte Sprache auch in Prüfungen. Wenn Sie unter den Schwerbehinderten, die Sie vertreten, Kolleginnen und Kollegen haben, die sich mit einfacher oder leichter Sprache besser verständigen können, sollten Sie das Thema gemeinsam praktisch angehen. Das gilt natürlich vor allem auch für Prüfungen. Auch Gehörlose können sich manchmal so besser verständigen. 

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