25.09.2018

Aus der Werkstatt in die Wirtschaft – Budget für Arbeit

Auch für einfache Tätigkeiten ist es nicht leicht, das passende Personal zu finden. Bei der REMONDIS Industrie Service GmbH in Bramsche wurde das Budget für Arbeit (§ 61 Sozialgesetzbuch IX) genutzt, um bisherige Werkstattmitarbeiter einzustellen. Sie machen nun die Jobs, die zuvor an eine Arbeitnehmerüberlassung vergeben worden waren.

Was sind die Erfolgsfaktoren für das Budget für Arbeit? Die Bedingungen für gutes Gelingen zeigt das Praxisbeispiel:

Passende Arbeitsplätze

In der Firma REMONDIS gibt es im Vorfeld des Spraydosenrecyclings einfache Routinetätigkeiten wie das Auspacken der Anlieferungen und Sortierarbeiten. Die Arbeiten können ohne Zeitdruck und zu flexiblen Arbeitszeiten durchgeführt werden, z. B. abgestimmt auf die Fahrzeiten des öffentlichen Nahverkehrs und familiäre Belange. Auch verschiedene Teilzeitmodelle sind möglich.

 

Alle stehen dahinter

Schwerbehindertenvertreter Uwe Haake überzeugte auch den Betriebsrat, der anfänglich Bedenken hatte, dass die Betreuung der bisherigen Werkstattmitarbeiter die anderen Beschäftigten überfordern könnte. Gemeinsam mit der Konzernleitung, der Niederlassungsleitung, der Bereichsleitung und den Vorarbeitern stehen auch sie nun dahinter, verstärkt Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und zu unterstützen.

Alle stellen fest, dass die gemeinsame Verantwortung zu einem stärkeren Wir-Gefühl, mehr gegenseitiger Rücksichtnahme und einem besseren Betriebsklima beigetragen hat. So bietet die Firma auch eine verlässliche Perspektive für langjährig Beschäftigte, deren Leistungsvermögen sich krankheits- und altersbedingt verändert hat. Uwe Haake hat sich vor allem am Anfang Zeit für die neuen Kollegen genommen, ihnen den Betrieb erklärt und sie mit der wichtigsten Person im Unternehmen bekannt gemacht: Frau Wortmeier, der guten Seele der betriebseigenen Kantine.

Verlässliches Netzwerk

Um passende Mitarbeiter zu finden und sie gut in den Betrieb zu integrieren, muss ein Unterstützungsnetzwerk aktiv werden. Begleitet durch das Unternehmens-Netzwerk INKLUSION, ein Beratungsangebot der Wirtschaft, wurden die notwendigen Institutionen hinzugezogen:

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen aus der Region haben Werkstattbeschäftigte angesprochen, die auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln wollten und konnten. Sie haben die Mitarbeiter auch bei einer Betriebsbesichtigung, zum Vorstellungsgespräch und im Praktikum begleitet.

Die kommunale Eingliederungshilfe als Träger des Budgets für Arbeit zahlt je nach Leistungseinschränkung der ehemaligen Werkstattbeschäftigten einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Arbeitgeberbruttogehalts und/oder die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung. Beide Leistungen können seit dem 1.1.2018 nach dem Bundesteilhabegesetz dauerhaft erbracht werden, soweit ein Bedarf besteht.

Ziel der Kommune ist es, mit dem Budget für Arbeit mehr Werkstattbeschäftigte oder Menschen, die den Anspruch auf einen Werkstattarbeitsplatz haben, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Auch für bestimmte Bezieher voller Erwerbsminderungsrente, z. B. psychisch behinderte Menschen, ist diese Förderung möglich. Betriebe, die die Pflichtquote an schwerbehinderten Beschäftigten nicht erfüllen, haben weitere finanzielle Vorteile, indem sie die zu zahlende Ausgleichsabgabe deutlich reduzieren können.

Stellen sie über die Pflichtquote hinaus schwerbehinderte Mitarbeiter ein, erhalten sie in einzelnen Bundesländern in den ersten 2 Jahren noch einen zusätzlichen Zuschuss.

Der Integrationsfachdienst hat die langfristige Begleitung der Mitarbeiter und des Betriebs übernommen. Er unterstützt bei Schwierigkeiten. Das Integrationsamt ist Ansprechpartner für weitere Teilhabeleistungen im Einzelfall.

Geeignete Mitarbeiter

Werkstattbeschäftigte haben Erfahrungen in unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten, einige von ihnen auch auf externen Werkstattarbeitsplätzen in normalen Wirtschaftsunternehmen. Dabei werden sie kontinuierlich betreut und begleitet, sodass die Werkstatt die Fähigkeitsprofile der Mitarbeiter gut einschätzen kann. Der Werkstattlohn beträgt durchschnittlich 181 € monatlich.

Die Möglichkeit, einen ortsüblichen Lohn zu erhalten, ist neben der sozialen Anerkennung und Wertschätzung oft der stärkste Anreiz für den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt. Gerade jüngeren Mitarbeitern ermöglicht das den Aufbau einer gesicherten Existenz und Familiengründung anstelle der dauerhaften Abhängigkeit von der Grundsicherung.

Als Budgetnehmer behalten die Mitarbeiter jedoch das Recht, in die Werkstatt zurückzukehren, falls die dauerhafte Integration nicht gelingt. Sie sind sozialversichert, aber Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entfallen, da sie weiter als voll erwerbsgemindert eingestuft werden.

In der Praxis überzeugt haben die neuen Kollegen bei REMONDIS trotz mancher anfangs auftretender Schwierigkeiten vor allem durch eines: das hohe Maß an Loyalität und Engagement.

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