26.04.2017

Inklusion in der Praxis: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen sollten die Inklusion am Arbeitsplatz ernst nehmen und im betrieblichen Alltag leben. So kommen Sie in 3 Schritten zu mehr Inklusion in Ihrem Betrieb.

1. Schritt: Analyse
Analysieren Sie Ihre aktuelle betriebliche Situation. Nehmen Sie diese Fragen als Hilfe zur Hand:

  • Wie hat sich die Quote der behinderten und schwerbehinderten Kollegen im Betrieb entwickelt?
  • Was sagen die Mitarbeiter dazu?
  • Gibt es eine Stellungnahme der Personalleitung zu den Zahlen?
  • Gibt es Berichte des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Sicherheitsbeauftragten?
  • Wie ist der derzeitige Gesundheitszustand Ihrer Belegschaft?
  • Existieren spezifische betriebliche Belastungen?
  • Gibt es offensichtliche Missstände?
  • Sind die Arbeitsplätze behindertengerecht?
  • Besteht eine Barrierefreiheit?
  • Sind die Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei?
  • Wird die Agentur für Arbeit bei Stellenausschreibungen mit einbezogen?
  • Gibt es eine Mitarbeiterbefragung?

2. Schritt: Maßnahmen
Nun geht es darum, konkrete Maßnahmen zu bestimmen und durchzuführen, mit denen Sie und Ihr Arbeitgeber mögliche Barrieren beseitigen. Legen Sie die Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge fest:

Organisatorische Maßnahmen:
Veränderung von Betriebsabläufen, Übertragung von Arbeitsschutzpflichten, Einführung neuer Arbeitsmodelle, Umgestaltung der Arbeitsmittel, Barrierefreiheit, technische Hilfsmittel, Arbeitsassistenz

Personenbezogene Maßnahmen:
Verhaltensregelungen, Unterweisungen, Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen, Bildungsmaßnahmen, eine Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfen, Wohnungshilfen oder Förderung der beruflichen Fortbildung

Technische Maßnahmen:
Behindertengerechtes Einrichten der Arbeitsmittel, vorschriftsmäßiges Unterhalten der Anlagen, Maschinen, Geräte und Werkzeuge sowie der Arbeits- und Sozialräume

3. Schritt: Bewertung und Fortschreibung
Untersuchen Sie nach der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen nach einer gewissen Zeit deren Wirkung. Prüfen Sie, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden. Hierzu bietet sich eine Mitarbeiterbefragung an.

Die Beurteilung der Situation bei der Inklusion müssen Sie fortschreiben. Denn Inklusion ist niemals abgeschlossen. Ergeben sich neue Situationen oder fällt die Zahl der schwerbehinderten beschäftigten Kollegen erheblich, wird auf jeden Fall eine neue Inklusionsbeurteilung erforderlich.

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