11.06.2010

Auch Zusatzurlaub für Schwerbehinderte muss abgegolten werden

Der Fall: Geklagt hatte ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der von September 2004 bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im September 2005 arbeitsunfähig erkrankt war. Von seinem Arbeitgeber verlangte er dann dreierlei: die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs, die Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs und die Abgeltung des übergesetzlichen Tarifurlaubs für die Jahre 2004 und 2005. Nachdem ihm die Abgeltung des Mindesturlaubs zugesprochen worden war, forderte er vor dem BAG noch die Abgeltung des Schwerbehindertenurlaubs und des übergesetzlichen Tarifurlaubs.

Das Urteil:
Die Entscheidung des BAG fiel 2-geteilt aus: Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs ja, Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs nein (BAG, 23.3.2010, 9 AZR 128/09).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Motorradsturz bei Privatfahrt kann Arbeitsunfall sein

Hört man den Begriff Arbeitsunfall, dann will man sofort eine Verbindung zur Arbeit herstellen. Allerdings können auch Unfälle aus dem Privatbereich der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen. Dies z. B. dann, wenn ein... Mehr lesen

23.10.2017
Bewerbung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers – Das sind die Pflichten des Arbeitgebers

Bewerben Sie sich als schwerbehinderter Arbeitnehmer, hat das Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, zahlreiche Dinge zu berücksichtigen. Unterlässt es diese Dinge, kann dies zu einem Entschädigungsanspruch nach dem... Mehr lesen