14.10.2009

Krankheit und Arbeit

„Ich habe eine Kündigung bekommen. In meinem Bürojob sitze ich den ganzen Tag am PC und bin arbeitsunfähig erkrankt. Meinen Abendjob in einem Supermarkt habe ich jedoch wahrgenommen. Als mein Chef das erfahren hat, hat er mir gekündigt. Was soll ich tun?“ 
Antwort:
Das ist aus der Ferne nicht ganz einfach zu beurteilen. Grundsätzlich dürfen Sie trotz Arbeitsunfähigkeit in Ihrem Zweitjob arbeiten. Ich rate jedoch immer, dieses mit dem Arbeitgeber vorher zu besprechen. Wenn es auffällt, wie in Ihrem Fall, kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Eine Arbeit ist natürlich nur dann erlaubt, wenn sie der Heilung Ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht entgegensteht. Außerdem kann durch die Wahrnehmung des Zweitjobs natürlich generell Ihre Arbeitsunfähigkeit angezweifelt werden. Dann müssen Sie die Karten offen legen und genau darstellen, weshalb Sie in dem einen Job arbeitsunfähig sind und in dem anderen nicht.

Wenn Ihnen das gelingt, haben Sie gute Chancen gegen die Kündigung anzugehen. Sie sollten sich schnellstmöglich von einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Denken Sie daran: Innerhalb von 3 Wochen müssen Sie gegen die Kündigung vorgehen.

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