Zeugnis (44)

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Auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und ihrem früheren Arbeitgeber. Viele Auseinandersetzungen betreffen Formulierungen im Zeugnis. Da es sich wegen des dem Arbeitgeber zustehenden Beurteilungsspielraums über Zeugnisse trefflich streiten lässt, versuchen die Gerichte immer häufiger, einen Vergleich mit den Parteien über das Zeugnis zu erzielen.

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Endet ein Dienstverhältnis, erhalten die ausscheidenden Beschäftigten ein Arbeitszeugnis. Dieses muss wohlwollend und wahrheitsgemäß sein, wobei jeder Beschäftigte einen Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis hat. Will Ihr Dienstherr unterdurchschnittliche Leistungen im Zeugnis ausweisen, muss er das belegen. Will ein Arbeitnehmer als Überflieger dastehen, dreht sich die Beweislast laut Bundesarbeitsgericht (BAG) um.

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Arbeitszeugnisse geben am häufigsten Anlass, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht treffen. Bei solchen Auseinandersetzungen müssen Sie im Wesentlichen 2 Fallgruppen unterscheiden: Es wurde bislang überhaupt kein Arbeitszeugnis erteilt oder es liegt ein Arbeitszeugnis vor, mit dessen Form und/oder Inhalt der Mitarbeiter nicht einverstanden ist.

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Ein Arbeitnehmer hatte sein Arbeitszeugnis gefälscht. Er hatte sich selbst zum Diplom-Ingenieur gemacht, obwohl er tatsächlich diese Qualifikation nicht hatte. Als er mit dem Zeugnis eingestellt wurde, merkte die Arbeitgeberin jedoch schnell, dass etwas nicht stimmte. Sie hielt die Arbeitsleistungen…

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Am Ende eines Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich stets ein Zeugnis ausstellen lassen. Verlangen Sie ein qualifiziertes Zeugnis, das erstreckt sich auch auf eine Führungsbeurteilung und eine Leistungsbeurteilung.  

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Angeblich soll nahezu die Hälfte aller Zeugnisse gefälscht sein. Das geht mit den heutigen technischen Mitteln ja auch recht einfach. Hinzukommt noch, dass sich kaum ein Arbeitgeber das Originalzeugnis vorlegen lässt, sondern sich im Regelfall mit Kopien oder PDFs begnügt….

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Zeugnisstreitigkeiten füllen viele Gerichtsakten. Nun ist eine weitere Entscheidung hinzugekommen. Das Arbeitsgericht München hat sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, wer ein Zeugnis unterschreiben muss (Beschluss vom 18.08.2010, Az.: 21 Ca 12890/09).  

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Der Fall: Arbeitgeber und Arbeitnehmer stritten sich genau hierüber vor Gericht. Der Arbeitgeber war zunächst verurteilt worden, seinem Arbeitnehmer ein Zeugnis auszustellen – mit dem Aussteller „P. W. Geschäftsführer“. Allerdings unterschrieb dann tatsächlich ein anderer das Zeugnis – mit dem…

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Sie haben als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt. So steht es in § 109 der Gewerbeordnung. Ein solches Zeugnis müssen Sie allerdings verlangen.

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§ 109 GewO sieht nur den Zeugnisanspruch zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses vor. Aber in vielen Fällen kann für Sie ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein. In einigen Tarifverträgen finden sich Regelungen, wann Sie einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Außerhalb dieser Tarifverträge…

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