Obwohl die gesetzliche Pflicht zum Angebot eines BEM für alle Arbeitnehmer mit entsprechenden Krankheitszeiten und bei allen Arbeitgebern gilt, hat es für schwerbehinderte Menschen noch eine ganz besondere Bedeutung zur Abwehr krankheits- und behinderungsbedingter Arbeitsplatzrisiken. Im BEM sind nämlich die…
Mehr lesenDass Dienstherren, die schwerbehinderte Menschen beschäftigten, diesen gegenüber besondere Pflichten haben, wissen Sie als Personalrat. Die bekannteste dieser Pflichten ist der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist für Ihren Dienstherrn…
Mehr lesenBei langzeiterkrankten Mitarbeitern wird sehr schnell an ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gedacht. Es gibt aber auch ein anderes System zur Rückführung in die Arbeitsfähigkeit: eine Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Schritt für Schritt soll der Beschäftigte zurück ins…
Mehr lesenIn unseren letzten Artikeln zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2018 haben Sie schrittweise gelernt, wie Sie ab sofort bis zur Wahl im Herbst 2018 vorgehen müssen. Die Rechtslage wurde Ihnen Stück für Stück nähergebracht und wichtige Arbeitsrechtsurteile wurden Ihnen bereits erläutert….
Mehr lesenNoch immer wählen viele Arbeitnehmer ein Gerichtsverfahren, wenn sie sich diskriminiert fühlen, und machen Forderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend. Auch in den vergangenen Jahren hatten die Gerichte wieder über eine Vielzahl von Fällen zu entscheiden. Die wichtigsten habe…
Mehr lesenIhrem Arbeitgeber sind aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterschiedliche Pflichten erwachsen. Als Schwerbehindertenvertretung ist es Ihre Aufgabe, zu überwachen, dass Ihr Arbeitgeber diesen nachkommt. Deshalb sollten Sie sie kennen. Vorbeugende Maßnahmen Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz…
Mehr lesenWas viele Anwälte immer wieder feststellen, ist, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht wirklich genutzt wird. Oft ist es eine reine Alibi-Veranstaltung. Das war aber nicht der Wille des Gesetzgebers; das BEM soll zur Beschäftigungssicherung und Gesunderhaltung der Mitarbeiter genutzt…
Mehr lesenBei psychischen Erkrankungen wurde früher vor allem die lange Krankschreibung als Weg zur Besserung angesehen. Hier gibt es inzwischen Erfolg versprechende Alternativen. Die schnelle Rückkehr auf den Arbeitsplatz unterstützt mit kompetenter externer Hilfe wird heute von zunehmend mehr Fachärzten befürwortet….
Mehr lesenDie Praxis hat gezeigt, dass es gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll sein kann, einen externen Dienstleister mit der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu betreuen. Grund hierfür ist eine überschaubare Kostenstruktur für das BEM, zudem werden keine eigenen…
Mehr lesenBei Kündigungen, die auf krankheits- oder behinderungsbedingte Gründe gestützt werden sollen, treten bei fehlendem oder fehlerhaftem betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) Rechtsfolgen ein (Bundesarbeitsgericht (BAG), 24.3.2011, Az. 1 AZR 170/10). Das BEM ist zwar nicht zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung….
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