31.12.2010

Arbeitsrecht und Insolvenz – Insolvenzgeld

Auch wenn die Konjunktur anzieht, geraten immer wieder Unternehmen in wirtschaftliche Schieflagen bis hin zu einer Insolvenz. Was passiert eigentlich dann mit dem Geld? 

Schutz bekommen Sie als Arbeitnehmer im Insolvenzfall durch das Insolvenzgeld. Geregelt ist das in den §§ 183 ff. SGB III. Neben dem Schutz des Arbeitseinkommens hat das Insolvenzgeld eine wichtige Funktion. Arbeitnehmer arbeiten häufig auch im Falle der Insolvenz und obwohl Sie kein Arbeitsentgelt vom Insolvenzverwalter beziehungsweise Arbeitgeber erhalten.

Sie bekommen es dann von der Arbeitsagentur als Insolvenzgeld.
Wichtig: In der Insolvenz kann Ihnen der Insolvenzverwalter mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen, § 113 InsO. Gilt aber das  Kündigungsschutzgesetz, muss der Insolvenzverwalter dieses beachten.

Die individualisierbare „Mustervorlage: Kündigungsschutzklage gegen Insolvenzverwalter“ hilft Ihnen formgerecht gegen die ausgesprochen Kündigung vorzugehen.

Insolvenzgeld können Arbeitnehmer beanspruchen,

  • die bei Eröffnung des Insolvenzgeldverfahrens
  • noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die letzten
  • der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorausgehenden 3 Monate haben.

Diesem Zeitpunkt gleich steht

  • die Abweisung des Insolvenzantrages mangels Maße und
  • die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn ein Insolvenzantrag nicht gestellt worden ist.

Die Zahlung des Insolvenzgeldes erfolgt nur auf Antrag des Arbeitnehmers!

Hierfür haben Sie eine Frist einzuhalten. Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Das Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt.

Wichtig: Haben Sie einen Rechtsanwalt mit der Zahlung von ausstehenden Lohnansprüchen beauftragt, besteht nach Auffassung des Bundessozialgerichts auch die Pflicht, dass Ihr Rechtsanwalt einen Antrag auf Insolvenzgeld stellt (BSG, Urteil vom 29.10.1992, Az.: 10 Rar 14/91).

Mein Tipp:
Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt darüber!

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