24.03.2010

Warnung vor unseriösen Job-Angeboten + Neues Urteil zu ALG 2

Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor unseriösen Job-Angeboten per E-Mail. Seit einiger Zeit erhalten Internet-Nutzer immer wieder E-Mails, die einen lukrativen Job versprechen. Meist werden Firmen mit Sitz im Ausland als Ansprechpartner genannt. Teilweise wird sogar behauptet, die Daten des Adressaten seien von der Bundesagentur für Arbeit.

Der Bundesagentur für Arbeit ist kein einziger Fall bekannt, bei dem hinter derartigen Mails ein seriöses Angebot gestanden hat.  
Das ist eine Sauerei! Hier wird wieder einmal auf dem Rücken von Arbeitssuchenden durch Betrügereien versucht, Geld „zu verdienen“.

ALG II: Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch gleich auf ein aktuelles Urteil des Bundessozialgericht (BSG) vom gestrigen 23.03.2010, Az.: B 14 AS 81/08 R, zum Arbeitslosengeld II hinweisen.

Danach bestehen keine Mehrbedarfe wegen Kinderkleidung im Wachstumsalter. Das BSG hat wieder einmal einen Fall gegen eine ARGE entschieden. Der von den Klägern geltend gemachte Kleidungsbedarf bei Kindern im Wachstumsalter fällt regelmäßig bei allen Kleinkindern an und stellt deshalb keine besondere Härte dar. Das meinen jedenfalls die Richter des BSG. Auch bei Kindern gehöre die Notwendigkeit, Kleidungsstücke sowohl wegen des Wachstums als auch wegen des erhöhten Verschleißes nach kurzen Zeitabschnitten zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf.

Fazit: Es liegt kein Härtefall vor und ALG II-Bezieher müssen mit ihren normalen Regelleistungen auskommen.

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