29.11.2011

Wünschen Sie Ihrem Chef kein Scheißwochenende!

Ein Betriebsratsvorsitzender hatte offensichtlich mit seinem Vorgesetzten erhebliche Differenzen. Jedenfalls hatte er diesem einmal ein „Scheißwochenende“ und einmal ein „beschissenes Wochenende“ gewünscht. Außerdem nutzte er Drucker und Fax im Büro seines Vorgesetzten – obwohl er das nicht durfte. Ihm war zuvor erklärt worden, dass er für seine Betriebsratstätigkeiten sein eigenes Büro habe und er dort tätig werden sollte.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat sich mit dem Fall beschäftigen müssen (Urteil vom 23.08.2011, Az.: 3 Sa 150/11): Der Betriebsratsvorsitzender hatte wegen der Äußerungen und des Benutzens des Büros nämlich 3 Abmahnungen erhalten.

Und das zu Recht! Jedenfalls sah das Landesarbeitsgericht schwerwiegende Pflichtverstöße, die auch mit einer Abmahnung geahndet werden durften.

Fazit: Beleidigungen des Vorgesetzten und unfreundliches Verhalten kann vom Arbeitgeber abgemahnt werden!

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