Immer wieder höre ich von der Ausbeutung von Arbeitnehmern:
- Arbeitnehmer müssen seit Monaten über 10 Stunden bis hin zu 13 Stunden am Tag arbeiten
- ein Betriebsrat besteht nicht
- bei dem Versuch sich zu beschweren wird mit einer Kündigung gedroht
- gesetzliche Pausen werden untersagt
- auf den Lohnabrechnungen werden nur die zulässigen Stunden ausgewiesen
- viele Beschäftigte haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren
Was ist zu tun?
Die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust ist natürlich berechtigt. Allerdings besteht in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern Kündigungsschutz, wenn der einzelne Mitarbeiter länger als 6 Monate beschäftigt ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund benötigt. Der Arbeitgeber kann also nicht aufgrund einer rechtmäßigen Beschwerde einfach so kündigen. In einem Kleinbetrieb mit 10 oder weniger Personen benötigt ein Arbeitgeber aber keinen Kündigungsgrund. Hier könnte es tatsächlich schwierig werden.
Meine Vorschläge:
- Eine anonyme Anzeige bei dem Amt für Arbeitsschutz oder bei dem Gewerbeaufsichtsamt ist jederzeit möglich. Insbesondere interessieren sich diese Behörden für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Zur Erinnerung: Ohne Ausgleich ist eine Arbeitszeit von maximal 8 Stunden pro Tag erlaubt!
- Gründen Sie einen Betriebsrat. Das können Sie schon in Betrieben mit 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Wenden Sie sich an die zuständige Gewerkschaft und versuchen Sie, ein solches Verfahren durchzusetzen.
- Lassen Sie sich nicht alles gefallen. Natürlich haben Sie Angst um den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Gesetzliche Schutzvorschriften wie Arbeitszeiten und Pausen müssen aber eingehalten werden!