01.09.2010

Teilung des Arbeitsplatzes – ist das erlaubt?

Stellen Sie sich vor, Ihr Chef verlangt von Ihnen eine Arbeitsplatzteilung. Bisher hatten Sie einen Arbeitsplatz mit einem PC, einem Telefon, Stiften, Zetteln, Unterlagen und allem was dazu gehört. Nun wird ein neuer Kollege oder eine neue Kollegin angestellt, vielleicht ist es auch ein Auszubildender. Dieser neue Kollege wird an Ihren Arbeitsplatz gesetzt und Sie sollen sich mit ihm alles teilen. Ist das erlaubt? 

Aber: Bei einem solchen Vorgehen steckt in der Regel mehr dahinter. Das erst recht, wenn tatsächlich ein weiterer Arbeitsplatz frei ist, an dem der neue Mitarbeiter sehr gut sitzen könnte. Dann wird es sich um eine reine Schikanemaßnahme handeln. Der Arbeitgeber darf aber dann sein Direktionsrecht nicht ausüben, wenn es nur den Zweck hat, Ihnen einen Schaden zuzufügen. So steht es auch im Schikaneverbot des § 226 BGB.

Außerdem muss ich bei so etwas gleich an den Begriff Mobbing denken. Vielleicht stellt es auch eine von vielen kleinen Mobbinghandlungen dar, die aber Ihr Arbeitgeber gegen Sie verübt.

Mein Tipp:
Erstellen Sie in Mobbing-Protokoll. Nehmen Sie Datum, Uhrzeit, Handlung und gegebenenfalls einen Zeugen in das Protokoll auf. So können Sie erkennen, ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt oder um eine einmalige Aktion.

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