08.01.2011

Lehrer dürfen streiken!

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine mutige Entscheidung getroffen. Grundsätzlich dürfen Lehrer nicht streiken. Jedenfalls war das bisher die geltende Rechtsauffassung. Beamte unterliegen einer besonderen Treuepflicht – Streiks sind verboten!

Nun kommt aber das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 15.12.2010, Az.: 31 K 3904/10.0)! 
Eine verbeamtete Lehrerin hatte an 3 Tagen an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilgenommen. Was macht der Arbeitgeber? Er leitet ein Disziplinarverfahren ein und verhängt eine Geldbuße in Höhe von 1.500 €.
Dagegen wehrte sich die Lehrerin und das Verwaltungsgericht Düsseldorf sagt, dass Beamte nicht streiken dürfen. Allerdings gäbe es eine neue EuGH-Rechtsprechung. Danach verstoße die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen bestimmte Beamtengruppen, insbesondere Lehrer, gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit.

Diese Rechtsprechung des EuGHs ist im Rahmen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Disziplinarrechts zu berücksichtigen!

Also: Lehrer dürfen streiken!

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