Folgende Leseranfrage habe ich erhalten: „Ich bin schon seit 1995 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Allerdings gab es verschiedene Unterbrechungen. So war ich 1997 als Panzergrenadier im Wehrdienst und im Jahr 2003 hatte ich nach einigen Streitigkeiten selber gekündigt, wurde aber sofort mit neuem Arbeitsvertrag wieder eingestellt. Welche Auswirkungen haben diese Unterbrechungen auf mein Arbeitsverhältnis?
Antwort: Diese Unterbrechungen haben keinerlei Auswirkungen. Während des Wehrdienstes waren Sie ohnehin unkündbar. Das Arbeitsverhältnis wurde anschließend einfach fortgesetzt. Und auch Ihre Kündigung hat keine Auswirkungen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Beschäftigungszeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber zusammengerechnet, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Das ist bei Ihnen auf jeden Fall gegeben.
Sie können also beispielsweise bei der Berechnung der Kündigungsfristen oder einer Abfindung von einer Beschäftigung seit 1995 ausgehen.
Hier nochmals die gesetzlichen Kündigungsfristen, die für Ihren Arbeitgeber gelten:
Das Arbeits- verhältnis besteht: |
Kündigung zum: | mit einer Frist von: |
---|---|---|
Noch keine 2 Jahre | 15. oder Monatsende | 4 Wochen |
2 Jahre | Monatsende | 1 Monat |
5 Jahre | Monatsende | 2 Monaten |
8 Jahre | Monatsende | 3 Monaten |
10 Jahre | Monatsende | 4 Monaten |
12 Jahre | Monatsende | 5 Monaten |
15 Jahre | Monatsende | 6 Monaten |
20 Jahre | Monatsende |
7 Monaten |
Sie berechnen keine Zeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen!
Fazit: Machen Sie sich also bei kurzen Unterbrechungen keine großen Sorgen!