07.02.2010

Arbeitgeber manipuliert Stempeluhr – So gehen Sie jetzt vor

Frage: Wir haben in unserem Betrieb eine Stempeluhr. Wenn ich mir die Ausdrucke anschaue, stimmen die Zeiten mit meinen tatsächlichen Arbeitszeiten aber nicht überein. Wir wissen auch, dass eine Kollegin die Anfangszeiten und auch die Feierabendzeiten für den Arbeitgeber ändert, wenn sie über die eigentliche Arbeitszeit hinaus gehen. Ist das strafbar? 

Antwort: Es ist unglaublich, was in Betrieben alles geschieht. Sie können froh sein, das Sie überhaupt die Ausdrucke aus dem Zeiterfassungssystem zu Gesicht bekommen. Auch das ist heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr, obwohl sie darauf einen Anspruch haben.

Ihr Arbeitgeber macht sich strafbar! Er begeht einen Betrug zu Ihren Lasten. Er lässt durch eine Mitarbeiterin die Anfangs- und Endzeiten zu Ihren Ungunsten verändern. Damit ist der Tatbestand des Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch eindeutig erfüllt. Dort heißt es: „Wer in der Absicht, sich … einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen … beschädigt, … wird mit Freiheitsstrafe mit bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Unter Umständen liegt sogar ein besonders schwerer Fall des Betruges nach § 263 Abs. 3 Strafgesetzbuch vor. Dieser wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. Davon ist in Ihrem Fall auszugehen. Außerdem gibt es noch die Strafvorschrift des Computerbetrugs nach § 263 a StGB, die ebenfalls erfüllt sein könnte.

Fazit: Auch wenn der Arbeitsplatz noch so wichtig ist, können Sie sich das nicht gefallen lassen. Das Wichtigste in Ihrem Arbeitsverhältnis ist die Lohnzahlung. Wenn nicht vollständig gezahlt wird, sollten Sie sich dringend zur Wehr setzen. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber das. Wenn er nicht reagiert, gehen Sie zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und erstatten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

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