29.12.2010

Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz.

Es handelt sich also um eine gute Möglichkeit, wie Sie Ihr Entgelt aufbessern können, ohne dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weitere teure Kosten verursachen. 
Mein Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Vielleicht ist die eine oder andere Zugabe für Sie ja drin!

Heute: Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Prüfen Sie doch einmal Ihre letzte Abrechnung, ob Ihr Arbeitgeber steuerlich alles richtig gemacht hat.

Er kann steuerfrei folgende Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zahlen:

  • Arbeit an Sonntagen: 50 %
  • Arbeit an gesetzlichen Feiertagen einschließlich Silvester ab 14 Uhr: 125 %
  • Arbeit an Weihnachtsfeiertagen (einschließlich Heiligabend ab 14 Uhr) und 1. Mai: 150 %
  • Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr: 25 %
  • Nachtarbeit von 0:00 Uhr bis 4 Uhr bei Arbeitsbeginn vor 0:00 Uhr: 40 % des Grundlohns je Stunde

Arbeiten Sie an Sonntagen oder Feiertagen auch nachts? Dann können Sie für die begünstigten Zeiten neben dem Sonn- oder Feiertagszuschlag auch noch die Nachtarbeitszuschläge erhalten!

Also: Prüfen Sie Ihre Abrechnungen und verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber steuerfreie Zuschläge!

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