Die Beschäftigung von Pensionären und Rentnern wird weiter zunehmen. Darauf sollten auch Sie als Personalrat sich einstellen. Denn wir erleben heute schon, dass qualifizierter Nachwuchs häufig fehlt und deshalb sogar bereits ausgeschiedene Kolleginnen und Kollegen reaktiviert werden. Das neue Gesetz zur Flexi-Rente wird sein Übriges dazu beitragen. Deshalb hier die wichtigsten Eckdaten:
Grundsätzlich sind in Ihrer Behörde beschäftigte Rentner ganz normale Arbeitnehmer wie alle anderen auch. Es gibt nur einige wenige Besonderheiten, die Sie kennen sollten.
Auch Rentner können in Ihrer Behörde als geringfügig entlohnte Minijobber arbeiten. Dabei gilt grundsätzlich: Unabhängig von Alter und Rentenart muss Ihr Dienstherr für Rentner, die als Minijobber auf 450-€-Basis in der Behörde arbeiten, keine Sonderregelungen beachten. Für diese Mitarbeiter werden die üblichen Pauschalen abgeführt in Höhe von
Sämtliche Minijobber unterliegen grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht, haben aber eine Befreiungsmöglichkeit. Wenn sie sich nicht befreien lassen, müssen sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung – zusätzlich zur Pauschale von 15 % – entrichten. Bezieher einer Vollrente wegen Alters, Ruhestandsbeamte, Bezieher einer berufsständischen Altersversorgung und Arbeitnehmer, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert waren, unterliegen dieser Versicherungspflicht nicht. Für sie besteht Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung, auch wenn die Beschäftigten als geringfügig entlohnte Minijobber arbeiten.
Wichtig: Das gilt nicht für alle Renten!
Bezieher von Erwerbsminderungsrenten oder Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrenten sind allerdings rentenversicherungspflichtig, wenn sie als Minijobber arbeiten.
In der Kranken- und Pflegeversicherung sind alle Rentner versicherungspflichtig, die eine Tätigkeit über einen Minijob hinaus ausüben. Die Beiträge sind vom Dienstherrn und dem Mitarbeiter je zur Hälfte zu tragen.
Rentner, die mehr als geringfügig arbeiten und eine Regelaltersrente beziehen, sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei