31.08.2015

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeiner Kündigungsschutz
          § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
          § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
          § 2 Änderungskündigung
          § 3 Kündigungseinspruch
          § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
          § 5 Zulassung verspäteter Klagen
          § 6 Verlängerte Anrufungsfrist
          § 7 Wirksamwerden der Kündigung
          § 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
          § 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
          § 10 Höhe der Abfindung
          § 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
          § 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
          § 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
          § 14 Angestellte in leitender Stellung

Zweiter AbschnittKündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
          § 15 Unzulässigkeit der Kündigung
          § 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

Dritter Abschnitt – Anzeigepflichtige Entlassungen
          § 17 Anzeigepflicht
          § 18 Entlassungssperre
          § 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
          § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
          § 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
          § 22 Ausnahmebetriebe

Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen
          § 23 Geltungsbereich
          § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs
          § 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
          § 25a Berlin-Klausel
          § 26 Inkrafttreten

Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1021)
– Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) –

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Betriebs-PKW ohne Winterreifen – Wer haftet?

Die Aufregungen um die Winterreifenpflicht verstehe ich wirklich nicht. Eine solche Pflicht gibt es schon seit langem. Und jetzt mehren sich wieder die Anrufe, wenn Arbeitnehmer mit Sommerreifen losgeschickt werden.  Mehr lesen

23.10.2017
Private Internetnutzung kann zur fristlosen Kündigung führen

Ob Sie am Arbeitsplatz privat surfen oder mailen dürfen, hängt einzig davon ab, was Ihr Arbeitgeber Ihnen erlaubt. An seine Vorgaben müssen Sie sich halten. Verstoßen Sie gegen die Regeln Ihres Arbeitgebers, sind die Folgen... Mehr lesen

23.10.2017
Mindestlohn von Rechtsanwälten – Teil 1

Viele Rechtsanwälte sind als Angestellte in Kanzleien tätig. Das lässt sich für Mandanten aus dem Briefkopf einer Kanzlei nicht ohne Weiteres entnehmen. Seit Jahren ist es umstritten, wie angestellte Rechtsanwälte zu bezahlen... Mehr lesen