27.08.2010

Überwachung am Arbeitsplatz – Teil 4 – GPS und Handy-Ortung

Arbeitgeber versuchen immer häufiger Arbeitnehmer zu überwachen. Dabei haben sie jedoch eng gestreckte Grenzen einzuhalten. Insbesondere sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Datenschutzgesetze und die Telekommunikationsgesetze zu beachten.

In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen das Wichtigste zur Überwachung am Arbeitsplatz mitteilen.

Heute: GPS und Handy-Ortung 
Einen Arbeitnehmer zu orten ist heute ganz einfach. Dies kann durch einen versteckten GPS-Sender bspw. in Kraftfahrzeugen oder durch eine Ortung der betrieblichen Mobiltelefone geschehen. Häufig macht dies auch Sinn, da Arbeitgeber aus logistischen Gründen einfach wissen müssen, wo sich Arbeitnehmer gerade befinden. Insbesondere im Güterfrachtverkehr oder im Personenbeförderungsverkehr kann ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers bestehen.
Wichtig: Dies darf nicht heimlich erfolgen! Stets müssen Sie zuvor von dieser Ortungsmöglichkeit informiert werden.

Und: Dürfen Sie den Firmenwagen oder das Handy auch privat nutzen, muss sichergestellt sein, dass in Ihrer Freizeit eine entsprechende Ortung von Ihnen ausgeschaltet werden kann. Bei einem Fahrzeug ist dies durch einen einfachen Schalter möglich. Beim Handy geht dies häufig nicht so einfach. Hier haben Sie das Recht, das Handy nach Arbeitsschluss auszuschalten.

Möchten Sie mehr wissen? Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung erfahrener Rechtsanwälte:

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