30.06.2021

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
          § 1 Geltungsbereich
          § 2 Kind, Jugendlicher
          § 3 Arbeitgeber
          § 4 Arbeitszeit

Zweiter Abschnitt – Beschäftigung von Kindern
          § 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
          § 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
          § 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern

Dritter Abschnitt – Beschäftigung Jugendlicher
     Erster Titel – Arbeitszeit und Freizeit

          § 8 Dauer der Arbeitszeit
          § 9 Berufsschule
          § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
          § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
          § 12 Schichtzeit
          § 13 Tägliche Freizeit
          § 14 Nachtruhe
          § 15 Fünf-Tage-Woche
          § 16 Samstagsruhe
          § 17 Sonntagsruhe
          § 18 Feiertagsruhe
          § 19 Urlaub
          § 20 Binnenschiffahrt
          § 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
          § 21a Abweichende Regelungen
          § 21 b
     Zweiter Titel – Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
          § 22 Gefährliche Arbeiten
          § 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
          § 24 Arbeiten unter Tage
          § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
          § 26 Ermächtigungen
          § 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
     Dritter Titel – Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
          § 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
          § 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
          § 29 Unterweisung über Gefahren
          § 30 Häusliche Gemeinschaft
          § 31 Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
     Vierter Titel – Gesundheitliche Betreuung
          § 32 Erstuntersuchung
          § 33 Erste Nachuntersuchung
          § 34 Weitere Nachuntersuchungen
          § 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
          § 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
          § 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
          § 38 Ergänzungsuntersuchung
          § 39 Mitteilung, Bescheinigung
          § 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
          § 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
          § 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
          § 43 Freistellung für Untersuchungen
          § 44 Kosten der Untersuchungen
          § 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
          § 46 Ermächtigungen

Vierter Abschnitt – Durchführung des Gesetzes
     Erster Titel – Aushänge und Verzeichnisse

          § 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
          § 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen
          § 49 Verzeichnisse der Jugendlichen
          § 50 Auskunft, Vorlage der Verzeichnisse
     Zweiter Titel – Aufsicht
          § 51 Aufsichtsbehörde, Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
          § 52 Unterrichtung über Lohnsteuerkarten an Kinder
          § 53 Mitteilung über Verstöße
          § 54 Ausnahmebewilligungen
     Dritter Titel – Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
          § 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
          § 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
          § 57 Aufgaben der Ausschüsse

Fünfter Abschnitt – Straf- und Bußgeldvorschriften
          § 58 Bußgeld- und Strafvorschriften
          § 59 Bußgeldvorschriften
          § 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Sechster Abschnitt – Schlußvorschriften
          § 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
          § 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
          §§ 63 bis 70
          § 71 Berlin-Klausel
          § 72 Inkrafttreten

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Versetzung

Werden Arbeitnehmer dauerhaft einem anderen Arbeitsbereich zugeteilt oder ändert sich der Inhalt der Arbeit grundlegend, spricht man von Versetzung. Der Arbeitgeber muss hier billiges Ermessen ausüben. Er muss z. B. abwägen:... Mehr lesen

23.10.2017
Übertragung des Urlaubs – Darauf sollten Sie jetzt achten!

Als ich neulich im Zug von Herford nach Bonn saß, kam ich mit einem Ingenieur ins Gespräch. Wie viele andere Arbeitnehmer auch, klagte er über die erheblichen Arbeitsbelastungen zum Jahresende. Dabei sagte er, dass er seinen... Mehr lesen

23.10.2017
Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber

In diesem Jahr ist es wieder so weit: Die regelmäßigen Betriebsratswahlen stehen an und sie beginnen damit, dass ein Wahlvorstand gebildet wird. Spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats wird ein... Mehr lesen