14.04.2010

Für jeden 2. Arbeitnehmer gilt ein Tarifvertrag

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung teilte mit, dass ca. 56 % der westdeutschen und ca. 38 % der ostdeutschen Beschäftigten in einem Betrieb arbeiten, der einem Branchentarifvertrag unterliegt. Firmentarifverträge gelten für 9 % der westdeutschen und 13 % der ostdeutschen Beschäftigten. Rund 36 % der westdeutschen und 49 % der ostdeutschen Arbeitnehmer arbeiten nicht unter einem Tarifvertrag, allerdings wird auch davon die Hälfte der Arbeitnehmer indirekt von Tarifverträgen erfasst, da sich Betriebe nach eigenen Angaben an den Tarifverträgen orientieren.  
Wann findet aber ein Tarifvertrag Anwendung? Das große Problem an Tarifverträgen ist, dass viele Arbeitnehmer gar nicht wissen, dass diese existieren. In Deutschland gibt es derzeit geschätzte 70.000 Tarifverträge. Kein Mensch weiß, wie viele es genau sind.

Ein Tarifvertrag findet Anwendung, wenn

  • sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag auf die Geltung eines Tarifvertrags geeinigt haben. In Ihrem Arbeitsvertrag muss also ein Passus stehen, nach der ein bestimmter Tarifvertrag oder mehrere Tarifverträge Anwendung finden.
  • Sie als Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft organisiert sind und Ihr Arbeitgeber in dem entsprechenden Arbeitgeberverband. Sodann müssen natürlich noch Gewerkschaft und Arbeitgeberverband entsprechende Tarifverträge vereinbart haben.
  • ein Firmentarifvertrag besteht. Dies sind Tarifverträge, die im Gegensatz zu Flächentarifverträgen nur für einen bestimmten Betrieb oder ein bestimmtes Unternehmen abgeschlossen werden. Auch hierbei werden wieder Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder der Betrieb selber aktiv.
  • ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wurde. Dann müssen Sie von allen Parteien angewendet werden.

Fazit: Prüfen Sie, ob auch in Ihrem Fall Tarifverträge gelten.

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