Das Thema Arztbesuch während der Arbeitszeit ist stets aktuell.
Leserfrage: „Mein Chef ist doof. Ich mache Saisonarbeit. Deshalb habe ich nur sonntags frei. Wegen akuter Zahnschmerzen habe ich schon 4-mal für eine kurze Zeit fehlen müssen, da ich ja während der Woche nicht frei habe. Nun muss ich morgen Mittag wieder zum Zahnarzt. Mein Chef will mir das verbieten. Ich habe allerdings schon jetzt ständig Zahnschmerzen. Was soll ich tun?“
Antwort: Sie gehen zum Arzt! Damit nichts schief läuft, können Sie vorsichtshalber wegen Ihrer akuten Schmerzen den Arzt fragen, ob er Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.
Grundsätzlich gilt Folgendes: Arztbesuche, die nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit zusammenhängen, dürfen Sie nicht während der Arbeitszeit erledigen. Dazu gehören also regelmäßige Kontrolluntersuchungen und Ähnliches. Diese Besuche können Sie in Ihrer Freizeit erledigen. Ist das jedoch nicht möglich, wie in Ihrem Fall, dürfen Sie auch während der Arbeitszeit zum Arzt und bekommen das Arbeitsentgelt trotzdem fortgezahlt.
Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf § 616 BGB hin. Danach bekommen Sie Ihr Arbeitsentgelt auch dann, wenn Sie ohne Ihr Verschulden für nicht erhebliche Zeit an der Dienstleistung verhindert sind, ohne dass Sie ein Verschulden trifft. Oft hilft es ja, wenn Arbeitgebern einmal die Rechtslage erklärt wird.